Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2021-085; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1255, Greinbergweg 26 a, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB hier: Tekturplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das Baugrundstück nur ein Einzelhaus zulässig.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 einem Antrag und einer erforderlichen Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für die Erstellung eines Doppelhauses zugestimmt.

In seiner Sitzung am 07.12.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag für den Neubau eines Doppelhauses und der hierfür erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt. 

Die erforderliche Grundstücksteilung wurde durchgeführt.

Das Landratsamt Würzburg hat mit Schreiben vom 22.02.2022 den Bauwerbern mitgeteilt, dass einer Befreiung von der Festsetzung Einzelhaus, aus Sicht des Landratsamtes nicht stattgegeben werden kann, da hierbei die Grundzüge der Planung verletzt werden.

Die Bauwerber haben jetzt umgeplant. Geplant wird jetzt der Neubau eines Doppelhauses ohne Grundstücksteilung, somit Einzelhaus mit zwei Wohnscheiben (die vorgenommene Grundstücksteilung wird rückabgewickelt).


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung mit Fl.-Nr. 1255/2 fehlt.
- Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Abgrabungen bis 1,50 m Höhe und bis max. 30 m² für Terrassen zulässig. Geplant sind rd. 59 m².

Die Verwaltung empfiehlt analog zum Beschuss vom 07.12.2021 dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung für die Erstellung einer Terrasse von ca. 59 m² wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen vom 07.12.2021 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr