Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-031; Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1200/77, Alte Steige 28, Bebauungsplan "Gänsweide", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.9

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Grenzgarage sowie einem Carport auf der talseitigen Grundstücksgrenze.
Das Wohnhaus besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach und 23° Dachneigung.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Carport an der talseitigen Grundstücksgrenze ist außerhalb des Baufensters geplant. Hierfür wird eine Befreiung beantragt.
- Die Garage wird mit einer Wandhöhe von 4,35 m bzw. 4,61 m an der Grundstücksgrenzt geplant. Zulässig ist nach der BayBO eine Wandhöhe von max. 3 m. Hierfür wird eine Befreiung/Abweichung vom Abstandsflächenrecht beantragt.
- Das Schreiben der Antragssteller zur erforderlichen Befreiung für den Carport und die Garage wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben.
- Für die Hauptwohnung sind 2,5 und für die Einliegerwohnung 1 KFZ-Stellplatz erforderlich, zusammen vier Stellplätze. Vorhanden sind 2 Stellplätze (1x Carport, 1x vor der Garage und ein gefangener Stellplatz in der Garage). Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung ist erforderlich.

Beschluss 1

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Befreiung von der Stellplatzsatzung kein Einverständnis besteht.
Ebenso besteht mit der geplanten Höheneinstellung der geplanten Garage kein Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, wenn der Stellplatznachweis nach der gemeindlichen Satzung geführt wurde und die Garage den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entspricht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 28.06.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Walter Feineis nicht anwesend.


Marktgemeinderat Walter Feineis nimmt ab 18.25 Uhr an der Sitzung teil.

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr