Fragestellung zur Bauvoranfrage Nr. 2022-032; Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1299/1, Greinbergweg 51, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber stellt zur weiteren Planung für die Bebauung verschiede Fragen an den Bau- und Umweltausschuss.


Beratung:

Das Schreiben des Antragstellers vom 31.05.2022 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben.

Folgende Fragen werden gestellt:

1. Ist eine Überschreitung der Baugrenze vergleichbar dem uns vorliegenden Nachbarantrag (ca. 3 m) möglich?
2. Ist es auf Grund der Hanglage möglich ein zusätzliches – 2UG – Untergeschoss zu erstellen (1 UG steht 5,10 m über dem Gelände, bzw. bei gesplittetem Grundriss noch ca. 3,35 m über dem Gelände)?
3. Ist eine Überschreitung der GFZ um 0,015 möglich?
4. Ist es möglich, auf Grund der Hanglage die Wandhöhe zu überschreiten (statt 6,50 m ca. 8,32 m)?
5. Ist es möglich auf der Hangseite eine Auffüllung für eine Terrasse größer 30 m² zu erstellen Breite ca. 3,8 m? (Dieses würde eine Verringerung der Wandhöhe auf 7,00 m bedeuten und somit auch die Gebäudeklasse verändern, der Höhenunterschied wird mit Trockenmauern aus Muschelkalk erfolgen, Auffüllungshöhe bis zu 3,50 m).
6. Ist es möglich auf Wohnhäuser begrünte Flachdächer zu erstellen (vergleichbar Garagen und Stellplatzüberdachungen)? Ziel ist es das Regenwasser aufzufangen und auf den Dachflächen zu verdunsten (Vergleichbar Bestandsgebäude Greinbergweg Haus Nr. 12 und Haus Nr. 17).
7. Ist es möglich für die Stellplätz (Ost) eine Auffüllung größer 30 m² und Abstützung der Stellplätze (Höhe ca. 4,90 m) zu erstellen?


Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Eine pauschale Aussage zu einer Baugrenzüberschreitung kann nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Baugrenzen einzuhalten.
2. Grundsätzlich ist auch ein 2. UG zulässig. Siehe hierzu die Systemschnitte im rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“.
3. Einer erforderlichen Zustimmung zu einer GFZ-Überschreitung von 0,015 wir in Aussicht gestellt.
4. Mit einer Überschreitung der zulässigen Höhe von 6,50 m auf von Ihnen genannt 8,32 m bzw. laut Plan 11,02 m besteht kein Einverständnis.
5. Da eine zeichnerische Darstellung zu einer geplanten Terrassenauffüllung fehlt, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
6. Einer erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches wird nicht zugestimmt.
7. Einer erforderlichen Zustimmung für eine Auffüllung von 4,90 m zur Errichtung von Stellplätzen wird in Aussicht gestellt. Siehe hierzu auch Ziffer 11 des Bebauungsplanes.

Beschluss

1. Eine pauschale Aussage zu einer Baugrenzüberschreitung kann nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Baugrenzen einzuhalten.
2. Grundsätzlich ist auch ein 2. UG zulässig. Siehe hierzu die Systemschnitte im rechtskräftigen Bebauungsplan „Greinbergweg“. 
3. Einer erforderlichen Zustimmung zu einer GFZ-Überschreitung von 0,015 wird in Aussicht gestellt.
4. Mit einer Überschreitung der zulässigen Höhe von 6,50 m auf von Ihnen genannt 8,32 m bzw. laut Plan 11,02 m besteht kein Einverständnis.
5. Da eine zeichnerische Darstellung zu einer geplanten Terrassenauffüllung fehlt, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
6. Einer erforderlichen Befreiung für die Erstellung eines Flachdaches wird nicht zugestimmt.
7. Einer erforderlichen Zustimmung für eine Auffüllung von 4,90 m zur Errichtung von Stellplätzen wird in Aussicht gestellt. Siehe hierzu auch Ziffer 11 des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr