Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss Nr. 2022-033; Abriss Scheune und Nebengebäude sowie Errichtung 2 Stellplätze auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1112/2 bis /12, Hauptstraße 7, Sanierungsgebiet Altort, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauwerber möchte auf seinen Grundstücken verschiedene Gebäude abbrechen und die Flächen neu bebauen. Hierzu werden verschiedene Einzelfragen gestellt.


Beratung:

Das Schreiben des Bauwerbers wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
Folgende Einzelfragen werden gestellt:

1. a.) Gehe ich recht in der Annahme, dass überdachte und nicht überdachte Balkone und Terrassen, wie ich sie auf meiner Planung ausgeführt habe nicht zur Wohnfläche WF im Sinne der Stellplatzsatzung des Markt Höchberg Anlage 1 zählen?

1. b.) Wird somit für den geplanten Anbau mit 49 m² nach Stellplatzsatzung ein zusätzlicher Stellplatz zum vorhandenen notwendig (insgesamt 2)?

2. Aktuell ist die Grundstücksgrenze zwischen Grundstück 1112 und 1111 (Tari) zu 95 % bebaut. Das Hotelgebäude und die Scheune sind wie Doppelhaushälften mit Versatz aneinandergebaut. Es besteht keine Abstandsflächenübernahme. Ist damit analog zur aktuellen Situation die Grenzbebauung mit dem Anbau, der die dort stehende Scheune ersetzt wieder ohne Abstandsflächenübernahme möglich? 

3. Kann nach einer Genehmigung des Anbaus (31 + 18 m²) in der Ausführung der Teil mit 18 m² weggelassen werden?

4. Ist die Garage in der ausführten Form:
- im Norden Wandhöhe 3,3 m, Dachneigung 40°
- im Süden Wandhöhe 2,67 m, Dachneigung 30°
- Länge 9 m auf Grenze zu 1113 nach BayBO Art 6 Absatz 7 in der geplanten Form in der Abstandsfläche zulässig?

5. Handelt es sich bei dieser Garage mit 49 m² um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach BayBO Art. 57 (1) 1.b)?

6. Gehe ich recht in der Annahme, dass der entstehende Raum unter der Dachschräge der Garage auch wenn er als Ablage/Speicher genutzt wird, nach § 1 Abs. 7 Satz 1 GaVO nicht der Nutzfläche zugerechnet wird und damit nicht schädlich für die Verfahrensfreiheit ist?

7. Sind die von mir geplanten Stellplätze am Winterleitenweg auf den Grundstücken 1112/6,/7,/9 analog zu den Garagen/ Stellplätzen der ca. 50 m entfernten Anwesen 1119 und 1120 in der ausgeführten Form zu genehmigen?


Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss die Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Zu den Fragen a) und b) ist festzuhalten, dass nach § 2 der Stellplatzsatzung bei einer Vergrößerung der Wohnfläche um mehr als 10 % ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich wird (siehe Satzung). 

2. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

3. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

4. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

5. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären. 

6. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

7. Die Genehmigungspflicht für Stellplätze und Garagen ergibt sich aus der BayBO. Eine Genehmigungspflicht z. B. kann aus der talseitigen Wandhöhe/Stützwand entstehen. Hierzu fehlen jedoch Planungen.

Beschluss

1. Zu den Fragen a) und b) ist festzuhalten, dass nach der Stellplatzsatzung bei einer Vergrößerung der Wohnfläche um mehr als 10 % ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich wird (siehe Satzung).

2. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

3. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt zu klären.

4. Das Abstandsflächenrecht ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt zu klären.

5. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

6. Ist mit der Genehmigungsbehörde Landratsamt Würzburg zu klären.

7. Die Genehmigungspflicht für Stellplätze und Garagen ergibt sich aus der BayBO. Eine Genehmigungspflicht z.B. kann aus der talseitigen Wandhöhe/Stützwand entstehen. Hierzu fehlen jedoch Planungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr