Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-025; Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage und Außenanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 874/2 und 871/2, Bayernstraße 7, Bebauungsplan "Bayernstraße Mitte", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 28.06.2022 ö 1.13

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Ober-/Dachgeschoss mit einem Satteldach und 35 Grad Dachneigung.



Beratung:

Der Bauwerber beantragt das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann nicht durchgeführt werden, da Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan erforderlich sind.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Ziffer 4 des Bauantragsformulars ist unvollständig ausgefüllt. Eine Nachbarbeteiligung fehlt.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Nach Ziffer 2.1 sind in dem Bebauungsplan maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Die Vollgeschosse setzen sich aus EG und OG zusammen. Ein zusätzliches Dachgeschoss als drittes Vollgeschoss ist ausnahmsweise zulässig.
Der Bauwerber plant zwei Vollgeschosse, bestehend aus EG und OG/DG. 
- Zulässig ist eine Kniestockhöhe von 0,6 m. Der Bauwerber plant eine Kniestockhöhe/Wandhöhe von ca. 1,50 m für das zulässige OG/DG. 
- Zulässig sind Dachformen, außer Flachdach. Der Bauwerber plant für die beiden Zwerchgiebel Flachdächer. 
- Zulässig sind nach Ziffer 5.4 des Bebauungsplanes Dacheindeckungen in naturrot und rotbraun. Geplant ist die Dacheindeckung in der Farbe mittelgrau.
- Das Baugrundstück Fl.-Nr. 874/2 hat eine Grundstücksgröße von 882 m², das Grundstück 871/2 hat 51 m², zusammen 933 m². Die zulässige GFZ beträgt nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan für Grundstücke kleiner als 400 m² 0,7, für Grundstücke zwischen 400 m² und 600 m² 0,6 und größer als 600 m² 0,5. Nach der geplanten Grundstücksteilung hat das Grundstück für das bestehende Gebäude eine Größe von 492 m² und das abgetrennte Grundstück eine Grundstücksgröße von 390 m² + 51 m². Das bedeutet, dass der Grundstücksanteil für das bestehende Gebäude eine Größe von 492 m² hat. Die zulässige GFZ von 0,6 beträgt somit 295,20 m². Nach dem Bauantrag von 2015 für die Bebauung hat das Gebäude eine Geschossfläche von 402,60 m², was eine Befreiung vom Bebauungsplan zur Folge hätte. Gleichzeitig ist für das neue Baugrundstück mit 390 m² + 51 m² eine GFZ von 0,6 zulässig, somit eine Geschossfläche von 264,6 m². Geplant ist eine Geschossfläche von 204,596 m².

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen für eine Kniestockhöhe/Wandhöhe von 1,50 m und Zwerchgiebel mit Flachdächern wird zugestimmt.

Nicht zugestimmt wird der Erstellung der Dachdeckung mit grauen Dachsteinen.

Das Landratsamt Würzburg wird gebeten die GFZ für das bestehende Gebäude auf Fl.-Nr. 874/2 zu prüfen. Eine eventuelle erforderliche Befreiung für die Überschreitung der GFZ wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 28.06.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.07.2022 09:55 Uhr