Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-034; Abbruch des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses mit Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/5, Rübezahlweg 15, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2022 ö 2.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bauwerber plant den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines 3-Familienwohnhauses mit Flachdach.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Entwässerungspläne nach gemeindlicher Entwässerungssatzung bzw. DIN 1986 fehlen. Diese werden nach Aussage des Architekten nachgereicht.
- Die Stellplätze werden auf dem Baugrundstück und ein Stellplatz über eine Grunddienstbarkeit auf Fl.-Nr. 1265/35 nachgewiesen.
- Nach dem Bebauungsplanentwurf ist eine GRZ von 0,35/ 0,525 zulässig. Geplant ist eine GRZ von 0,29/0,525.
- Weiter sind nach dem Bebauungsplanentwurf ist eine GFZ von 0,7 zulässig. Geplant ist eine GRZ von 0,7.
- Ebenso sind nach dem Bebauungsplanentwurf sind 2 Vollgeschosse und eine zurückgesetztes 3. Vollgeschoss zulässig. Die Planung entspricht den Vorgaben.

Das Baugrundstück hat nach unseren Unterlagen eine Größe von 704 m². 
Im Bauantrag ist eine Grundstücksgröße von 660 m² angegeben und als Grundlage für die Berechnung der GRZ und GFZ herangezogen.
Der Bauwerber tritt somit 44 m² an das Grundstück Fl.-Nr. 1265/35 ab.

Das Landratsamt wird gebeten, die Genehmigung für Fl.-Nr. 1265/35 und Fl.-Nr. 1265/5 erst zu erstellen, wenn die Grundstücksteilungen rechtlich erfolgt sind und die GRZ sowie GFZ dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (GRZ 0,35, GFZ 0,7) entsprechen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.07.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 10:11 Uhr