Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-041; Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäuserern mit 6 Wohneinheiten (je Gebäude 3 WE) und einer Tiefgarage mit 12 Stellplätzen und 2 Außenstellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1366, Winterleitenweg 134, 134 a, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" | Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 19.07.2022 ö 2.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

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Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 über einen Bauantrag zur Bebauung des Grundstückes mit 14 Wohneinheiten beraten und dem Bauantrag nicht zugestimmt.

Am 10.05.2022 hat der Bau- und Umweltausschuss erneut über einen Bauantrag mit zwei Gebäuden und je 3 Wohneinheiten und Tiefgarage beraten. Diesem Bauantrag wurde ebenfalls nicht zugestimmt, da mit einer GRZ 2 von 0,68 und der Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen kein Einverständnis bestand.


Beratung:

Der Bauwerber hat nochmals umgeplant. Beantragt wird die Baugenehmigung für zwei Wohngebäude mit je 3 Wohneinheiten und Tiefgarage.

Bei der Vorprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

- Nach Aussage des Architekten wird die Nachbarbeteiligung gemäß Ziffer 4 des Bauantragsformulares zurzeit durchgeführt.
- Ebenso werden die Entwässerungspläne zurzeit erstellt und nachgereicht.
- Geplant wird eine zweigeschossige Bebauung, die den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht. 
- Die zulässige GRZ 1 beträgt nach dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 0,35 und die GRZ 2 0,525. Geplant ist eine GRZ 1 von 0,3 und eine GRZ 2 von 0,525. 
- Weiter ist danach eine GFZ von 0,7 zulässig. Geplant ist eine GFZ von 0,65.
- Die Wandhöhen betragen talseits zwischen 6,5 und 8,0 m und die bergseitige Wandhöhe beträgt 6,0 bis 6,5 m. Erforderlich sind (4x2 und 2x2,5 Stellplätze, zusammen 13 Stellplätze, geplant sind 14 Stellplätze).

Aufgrund der Übereinstimmung der Planunterlagen mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes empfiehlt die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt. 

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 19.07.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 10:11 Uhr