Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-049; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 684/29, Albrecht-Dürer-Straße 90, Bebauungsplan "Hexenbruch", § 30 Bau GB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Bauwerber planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung aus einer Glas-Aluminiumkonstruktion mit Pultdach und einer Dachneigung von 5 %.


Beratung:

Der Bauwerber beantragt eine Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan für Gebäudehöhen, Traufhöhen, Dachform einheitlich.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Nachbar von Fl.-Nr. 684/30 übernimmt die erforderliche Abstandsfläche.
- Die Baugrenze wird im Westen um ca. 1 bis 1,5 m überschritten.
- Zulässig, festgesetzt sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan 2 Vollgeschosse. Der Bauwerber plant eingeschossig.
- Festgesetzt ist weiter die Errichtung eines Flachdaches, der Bauwerber plant ein Pultdach mit 5 % Dachneigung.
- Unter Ziffer 7 des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine einheitliche Gestaltung der Reihenhäuser festgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt, analog zu anderen Bauanträgen für Terrassenüberdachungen im Baugebiet „Forstäcker bzw. Hexenbruch“, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr