Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Stellungnahme vom 08.08.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, teilt Folgendes mit:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nahm mit Schreiben vom 04.04.2022 zum Vorentwurf der Bauleitplanung Stellung. Damals erhob die Regierung von Unterfranken keine Einwendungen. Der nun vorliegende Entwurf weist keine raumordnungsrelevanten Änderungen auf, so dass seitens der Regierung von Unterfranken weiterhin keine Einwände gegen die Planung bestehen.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.

Es wird gebeten, der Regierung von Unterfranken nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen: poststelle@reg-ufr.bayern.de

Beschluss

Die Hinweise der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund dieser Hinweise ist eine Änderung der Planung nicht erforderlich.

Die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans ist der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, nach Abschluss des Verfahrens in digitaler Form zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr