Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:

Wasserrecht und Bodenschutz
Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.

Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung (Wasserversorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung) gesichert ist. Die Oberflächen von Stellplätzen und Zufahrten sollten wasserdurchlässig gestaltet werden.

Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange wird dem Verfahrensführer (Gemeinde) empfohlen, auch den allgemein amtlichen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) im Verfahren zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser.

Durch die o.g. Bauleitplanung werden keine ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z.B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind (z.B. Änderungen an den Uferböschungen usw.) bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen oder Niederschlagswasser aus einem Baugebiet in ein Gewässer eingeleitet werden soll (z.B. über ein Regenrückhaltebecken), ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Es wird gebeten dies dann ggf. vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) abzuklären.

Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.

Aus Sicht der Unteren Wasserrechtsbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Wasserrecht und Bodenschutz, werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.2 und 3.3 darauf hingewiesen, dass die Ver- und Entsorgung des Planungsgebiets über das bestehende Leitungsnetz/ bestehende Infrastrukturleitungen sichergestellt werden kann.

Unter Punkt 5 der textlichen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ ist festgesetzt, dass die Stellplätze im Planungsgebiet in wasserdurchlässiger Bauweise anzulegen sind.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wurde am Verfahren beteiligt. Eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung ist grundsätzlich vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr