Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz (Stellungnahme vom 22.08.2022)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Kosten trägt Antragssteller
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Das Landratsamt Würzburg nimmt als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB im Bauleitplanverfahren wie folgt Stellung:
Denkmalschutz
Es wird auf die Stellungnahme im Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 29.04.2022 verwiesen. Diese hat weiterhin Gültigkeit. In der Stellungnahme vom 29.04.2022 wurde Folgendes geäußert:
Bei den von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Bereichen sind keine denkmalfachlichen Belange betroffen. Soweit eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorliegt, wird auf diese verwiesen.
In die Planurkunde sollten unter den Hinweisen die Verpflichtungen nach Art. 8 BayDSchG aufgenommen werden.
Beschluss
Die Hinweise des Landratsamtes Würzburg, Denkmalschutz, werden zur Kenntnis genommen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) wurde am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme des BLfD liegt nicht vor.
In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ wird in Kap. 2.4 darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG zu beachten sind. Ein entsprechender textlicher Hinweis ist auch in die Planurkunde mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.
Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr