Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Deutschen Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 01.08.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Deutsche Telekom Technik GmbH dankt für die Information und teilt Folgendes mit:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S.v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zum Bebauungsplan nimmt die Telekom wie folgt Stellung:

Mit Schreiben vom 14.04.2022 hat die Telekom bereits zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Frankenwarte Süd“ Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
In der Stellungnahme vom 14.04.2022 hatte sich die Telekom wie folgt geäußert:

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Frankenwarte Süd“ bestehen seitens der Telekom keine Einwände.
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.

Zum Zweck der Koordinierung bittet die Telekom um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden

Beschluss

Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der weiteren Schritte zur Umsetzung der Planung zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr