Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Frankenwarte Süd - 2. Änderung" - vorhabenbezogener Bebauungsplan I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Stadt Würzburg (Stellungnahme vom 24.08.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 20.09.2022 ö 2.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.
Kosten trägt Antragssteller

Die Stadt Würzburg bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren und teilt Folgendes mit:

Der Markt Höchberg plant auf seiner Gemarkung, im Siedlungsgebiet an der Frankenwarte, die Errichtung einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, die über den Kapellenweg und die Straße „An der Frankenwarte“ erschlossen wird.

Die Straße „An der Frankenwarte“ ist eine Ringstraße, die an beiden Enden am Kapellenweg angeschlossen ist. Der Kapellenweg wiederum schließt mit seinem ausgebauten Teil im Osten an den Leutfresserweg an und führt ab dem westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Frankenwarte als asphaltierter Flurweg in den Kernort von Höchberg.

Grundsätzlich bestehen gegen die Planung zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe keine Bedenken. Allerdings werden die Belange der Stadt Würzburg durch die vorhandene Erschließung über den Leutfresserweg berührt.

Die verkehrliche Erschließung ist in den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan bislang unzureichend dargelegt, als dass lediglich auf die das Grundstück direkt erschließenden (Wohn-) Straßen Bezug genommen wird.

Auf Rückfrage im Bauamt des Marktes Höchberg wurde der Stadt Würzburg mitgeteilt, dass der Markt Höchberg in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 11. Mai 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kapellenweg“ beschlossen hat. Ziel der Planung ist der Ausbau der Ortsstraße gemäß den aktuellen verkehrlichen Anforderungen, die Verbesserung der Anbindung des Ortsteils Frankenwarte und die Realisierung eines baulich getrennten Fuß- und Radwegs.

Hierdurch ist davon auszugehen, dass die Anbindung des im gegenständlich zur Stellungnahme vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zukünftig auch leistungsfähig über den Kapellenweg erfolgen kann. Bis zum Ausbau des Kapellenwegs, wofür neben der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts auch ein Umlegungsverfahren gemäß dem Aufstellungsbeschluss des Umwelt- und Planungsausschusses erforderlich wird, wird die Erschließung primär über den Leutfresserweg auf Würzburger Gemarkung erfolgen. Aus Sicht der Stadt Würzburg ist es deshalb erforderlich, sowohl den Einzugsbereich der geplanten Kita und die verkehrliche Erschließung darzulegen und einen Nachweis über die zusätzliche Belastung des Leutfresserwegs mit Aussage zu dessen Leistungsfähigkeit zu führen. Es wird gebeten, die Unterlagen zum Bebauungsplan dahingehend zu ergänzen.

Beschluss

Die Bedenken und Hinweise der Stadt Würzburg werden zur Kenntnis genommen und wie folgt behandelt:

Durch die im Planungsgebiet vorgesehene Realisierung einer Kindertagesstätte mit nur begrenztem Angebot an Plätzen (12 Plätze für Kindertagesstätte und 12 Plätze für Kinderkrippe) wird der zukünftige Verkehr auf dem Kapellenweg und dem Leutfresserweg im Vergleich zum aktuell bereits stattfindenden Ziel-/ Quellverkehr von und zum Wohngebiet an der Frankenwarte nur marginal erhöht. Eine unzumutbare Belastung für die Anwohner entlang des Kapellenwegs und des Leutfresserwegs ist hierdurch nicht zu erwarten. Durch den zukünftig geplanten Ausbau des Kapellenwegs werden die Voraussetzungen für die verkehrliche Erschließung des Wohngebiets an der Frankenwarte einschließlich der geplanten Kindertagesstätte weiter verbessert. Eine Ergänzung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 29.09.2022 08:56 Uhr