Antrag auf Befreiung Nr. 2022-055; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Stützmauer und Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1298/1, Greinbergweg 49, Bebauungsplan "Greinbergweg", § 30 BauGB; Tekturplanung zum BG-2020-544 vom 17.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 bereits über einen Antrag zur Bebauung des Grundstückes beraten. Beantragt war der Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschlussfassung vom 15.09.2020

„Beschluss 1:
Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer straßenbündigen Carportanlage kein Einverständnis besteht.
Abstimmung: 10 : 0

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen von der Baugrenze und von der Zahl der Vollgeschosse zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Antragsteller die Planunterlagen so geändert hat, dass die Carportanlage mindestens 1,00 m von der Straße entfernt zur Ausführung kommt.
Abstimmung: 10 : 0“

Der Bauantrag wurde im November 2021 zurückgezogen.

Der am 22.11.2021 neu eingereichte Bauantrag wurde in der Sitzung des BUA vom 07.12.2021 neu verhandelt.

Der Antragsteller beantragte eine Befreiung vom Bebauungsplan:
- Für die Überschreitung der zulässigen GFZ von 0,5 auf geplant 0,55.
- Für eine Flachdachgaube mit 3° Dachneigung; zulässig sind Giebel-, Walm-, Schlepp- und Dreiecksgauben.
- Für eine Auffüllung von 100,99 m² für die vor dem Haus geplanten Stellplätze.
- Die Baugrenze wurde talseits um ca. 1,50 m bis 4,00 m überschritten.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschlussfassung vom 07.12.2021

„Dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie der Stadtwerke Würzburg AG vom 07.12.2021 wird hingewiesen.
Abstimmung 10 : 0“

Mit Schreiben des Landratsamtes, vom 17.08.2022 (wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben) an den Architekten müssen jetzt noch folgende Änderungen an den Plänen und Anträge auf Befreiung vorgenommen werden.

Die für das gemeindliche Einvernehmen relevanten Punkte:

Befreiung:
Die maximal zulässige Wandhöhe talseitig ist mit 6,50 m ab bestehenden Gelände oder ab geplanten Gelände bis zu einer Auffüllung von 1,50 m festgesetzt. Die geplanten Zwerchhäuser überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe um ca. 1,50 m.

Befreiung:
Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse.

Befreiung:
Vom erforderlichen Stauraum.

Befreiung:
Überschreitung GRZ von 0,50 auf 0,55.

Plandarstellung:
Der geplante Carport ist Abstandsflächenpflichtig, Abstandsflächen in den Plänen nachweisen.

Plandarstellung:
Stauraum vermaßen. Gemessen von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zur Kante des Stellplatzes, welche der öffentlichen Verkehrsfläche am nächsten liegt.

Berücksichtigung:
Für das Baugrundstück ist ein Pflanzgebot für hochstämmige Bäume mit etwaiger Standortbindung zum Straßenraum festgesetzt. Sie werden darum gebeten, dies in Ihrer Planung zu berücksichtigen.

Der eingereichte Antrag auf Tektur zum Genehmigungsverfahren BG2020-544 und die notwendigen Befreiungen sollen nun verhandelt werden.


Beratung:

Folgende Änderungen wurden in den Planunterlagen vorgenommen:

- Kürzen des Gebäudes um 1 m, dadurch weniger Baugrenzenüberschreitung.
- Zugänge zu beiden Wohnungen durch Treppe von der Grundstücksgrenze abgerückt.
- Reduzierte Abmessungen des Balkons und des „Zwerchhauses“ auf der Nordseite.
- Reduzierte Dimension und Auffüllhöhe der Terrasse.
- Errichten einer PV-Anlage.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

- Zwerchhäuser überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe um ca.1,50 m.
- Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse.
- Vom erforderlichen Stauraum (erforderlich 3,0 m, geplant 1,0 m)
- Überschreitung GRZ von 0,5 auf 0,55.

Beschluss

Dem eingereichten Antrag auf Tektur zum Genehmigungsverfahren BG2020-544 und den notwendigen Befreiungen wird zugestimmt (wie auch schon in den vorangegangenen Sitzungen). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr