Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-058; Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1381/3, Am Schindanger 26, Bebauungsplan "Frankenwarte Nord", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.


Erläuterung:

Die Bauherrin beantragt mit Schreiben vom 26.09.2022 erneut die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350.

Die Baugenehmigung vom 28.08.2014 wurde bereits zweimal verlängert (05.12.2018 und 02.12.2020) und ist somit gültig bis zum 18.10.2022.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, der Verlängerung der Baugenehmigung zuzustimmen.

Beschluss

Mit der weiteren Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung Nr. BG-2014-350 vom 28.08.2014 für den Umbau der Kellerwohnräume zu einer Einliegerwohnung im Untergeschoss besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr