Antrag auf Befreiung Nr. 2022-059; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Würzburger Straße, Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters auf dem Grundstück Fl.-Nr. 951, Würzburger Straße 2 a, §33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung/Ausnahme von der oben genannten Veränderungssperre.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters.


Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.

Der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube zur Wohnraumerweiterung, Richtung Kühbach, sowie die Vergrößerung eines Dachfensters, wiederspricht nicht den Zielen, des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Beschluss

Eine Zustimmung auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird in Aussicht gestellt.

Eine verbindliche Aussage kann erst nach Vorliegen der Bauantragsunterlagen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr