Antrag auf Befreiung Nr. 2022-060; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre Winterleitenweg / Rübezahlweg / Alte Steige, verfahrensfrei nach Art 57 BayBo, Neueindeckung und Dämmung des Daches, sowie Montage von Solar und Photovoltaik- Modulen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/4, Rübezahlweg 17, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung / Ausnahme von der Veränderungssperre „Winterleitenweg / Rübezahlweg / Alte Steige“ für das Gebäude im Rübezahlweg 17, Fl.-Nr. 1265/4.
Das Vorhaben umfasst die Neueindeckung und Dämmung des Daches, sowie Montage von Solar und Photovoltaik – Modulen.
Die Maßnahme ist verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO.

Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3 erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 

Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.

Das Dach neu einzudecken wiederspricht nicht den Zielen, des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans.

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr