Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2022-056; Errichtung einer geschlossenen Holzeinfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3400/1, Am Ziegelbaum 11, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.

Erläuterung:

Der Bauherr beantragt eine isolierte Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Ziegelbaum“ über Errichtung einer geschlossenen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4. Die Einfriedung soll aus Holz anstatt zulässig Maschendraht und mit einer Höhe von 2,0 m anstatt zulässig 1,30 m errichtet werden. 


Beratung:

Gem. Bebauungsplan unter Ziffer 5 sind folgende Einfriedungen zulässig:


Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der Nachbar von Fl.-Nr. 3413/4 hat seine Zustimmung verweigert.
- Nach BayBO Art. 57 sind Einfriedungen bis 2,0 m Höhe verfahrensfrei.
- Die Feststellung in der Begründung des Antragstellers, dass Holzeinfriedungen mit 2,0 m Höhe in der umliegenden Bebauung bereits prägend sind, kann aus Sicht der Verwaltung nicht bestätigt werden. Im Quartier sind bis auf eine Ausnahme keinerlei solcher Anlagen vorzufinden.
- Die präsentierten Bilder zitieren Anlagen, welche hauptsächlich in Gebieten des § 34 BauGB sowie anderen Bebauungsplänen unterworfen sind.

Für eine Zaunanlage straßenseitig an der Straße „Am Ziegelbaum“ wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.12.2018 nachträglich eine isolierte Befreiung gewährt. Die Anlage ist 1,80 m hoch und besteht aus grauen WPC Dielen und Pfosten aus Aluminium.

Beschluss

Der isolierten Befreiung für die Errichtung einer 2,0 m hohen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr