Antrag auf isolierte Befreiung Nr. 2022-056;
Errichtung einer geschlossenen Holzeinfriedung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3400/1, Am Ziegelbaum 11, Bebauungsplan "Am Ziegelbaum", § 30 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Der Bauherr beantragt eine isolierte Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Ziegelbaum“ über Errichtung einer geschlossenen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4. Die Einfriedung soll aus Holz anstatt zulässig Maschendraht und mit einer Höhe von 2,0 m anstatt zulässig 1,30 m errichtet werden.
Gem. Bebauungsplan unter Ziffer 5 sind folgende Einfriedungen zulässig:
Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:
- Der Nachbar von Fl.-Nr. 3413/4 hat seine Zustimmung verweigert.
- Nach BayBO Art. 57 sind Einfriedungen bis 2,0 m Höhe verfahrensfrei.
- Die Feststellung in der Begründung des Antragstellers, dass Holzeinfriedungen mit 2,0 m Höhe in der umliegenden Bebauung bereits prägend sind, kann aus Sicht der Verwaltung nicht bestätigt werden. Im Quartier sind bis auf eine Ausnahme keinerlei solcher Anlagen vorzufinden.
- Die präsentierten Bilder zitieren Anlagen, welche hauptsächlich in Gebieten des § 34 BauGB sowie anderen Bebauungsplänen unterworfen sind.
Für eine Zaunanlage straßenseitig an der Straße „Am Ziegelbaum“ wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.12.2018 nachträglich eine isolierte Befreiung gewährt. Die Anlage ist 1,80 m hoch und besteht aus grauen WPC Dielen und Pfosten aus Aluminium.
Beschluss
Der isolierten Befreiung für die Errichtung einer 2,0 m hohen Einfriedung zum rückwärtigen, talseitigen Grundstück Fl.-Nr. 3413/4 wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr