Antrag auf Vorbescheid Nr. 2022-061; Energetische Sanierung und Anbau an dem Reihenendhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 616/13, Hans-Sachs-Straße 116, Bebauungsplan "Forstäcker", § 30 BauGB, Gestaltungssatzung B-Pläne "Forstäcker - Hexenbruch"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 11.10.2022 ö 1.7

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.-Nr. 616/13 stellt einen Antrag auf Vorbescheid für eine Energetische Sanierung des Hauses und einen Anbau (Wohnraumerweiterung im EG mit Dachterrasse). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Forstäcker“ sowie der Gestaltungssatzung B-Pläne „Forstäcker + Hexenbruch“.


Beratung:

Bei der Überprüfung des Antrages wurde Folgendes festgestellt:

1.   Zwei von drei beteiligten Nachbarn haben ihre Zustimmung nicht erteilt, einer dieser Nachbarn verweigert die Unterschrift mit Anschreiben vom 28.09.2022, der zweite Nachbar mit Schreiben vom 04.10.2022 (die Schreiben werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben).
2.   Der dritte Nachbar erteilt seine Zustimmung nur ohne Dachterrasse. 
3.   Inwieweit Nachbarn weiterer Grundstücke gehört werden müssen ist von der Genehmigungsbehörde festzulegen.
4.   Im Lageplan fehlt die Einzeichnung der Maßnahme mit Vermassung, Unterschriften des Bauherrn und Entwurfsverfasser sowie der Nachbarn.
5.   Die geplante Baumaßnahme liegt komplett außerhalb der der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.
6.   Zulässig sind nur zweigeschossige Gebäude, die Antragstellerin plant eingeschossig.
7.   Änderungen baurechtlich genehmigter und einheitlich ausgeführter Anlagen sind nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan untersagt.
8.   Im Anschreiben wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung beantragt.
9.   Die Berechnungen zur Wohnfläche, GRZ und GFZ fehlen.
10. Im Anschreiben wird eine Wohnfläche von ca. 131 m² angegeben
11. Die Abstandsflächen werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

In der Voranfrage werden folgende Fragen gestellt:

1. Kann der Anbau in der geplanten Kubatur außerhalb der Baugrenzen genehmigt werden?
2. Kann von der Stellplatzsatzung auf Grund des baulichen Bestandes abgewichen werden?

Beschluss 1

Zu 1:
Dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht zugestimmt. Der Bau- und Umweltausschuss ist der Auffassung, dass sich die Planung nicht in die nähere Umgebung einfügt und den Grundzügen des Bebauungsplanes sowie der Gestaltungssatzung wiederspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 2:
Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 17:27 Uhr