Antrag auf Befreiuung Nr. 2022-064; Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre bzgl. der Ausführung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862, Würzburger Straße 65, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Grundstücksbesitzer stellen einen Antrag auf Befreiung / Ausnahme von der Veränderungssperre „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ für die Ausführung einer Photovoltaikanlage.
Die Anlage soll auf dem Dach der Garage und auf den Teilen des Vorgartens zur Ausführung kommen (siehe Skizze). Die Anlage ist verfahrensfrei.


Beratung:

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen nach § 3 erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken, deren Veränderungen nicht genehmigungsfrei- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden. 

Beschluss

Dem Antrag auf Ausnahme und Befreiung von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 15.11.2022 08:59 Uhr