Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-063; Umnutzung eines MFH zum Einfamilienwohnhaus, Erweiterung um eine Einliegerwohnung, 4 Dachgauben und 2 Stellplätze, sowie eine Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3639, Burkardusweg 7, § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 08.11.2022 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.




Erläuterung:

Für das bestehende 4-Familienwohnhaus wird eine Nutzungsänderung in ein Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung beantragt. Ergänzend hierzu, sollen im Dachgeschoss 4 Dachgauben errichtet werden.
Weitere Stellplätze werden nachgewiesen.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Der amtliche Lageplan liegt nur in Kopie vor.
- Die Entwässerungspläne nach DIN 1986 bzw. gemeindlicher Entwässerungssatzung fehlen.
- Im Jahr 1972 wurde das 4-Familienwohnhaus genehmigt.
Aus den 4 Wohneinheiten entstehen jetzt 2 Wohneinheiten mit 1 x 80,52 m² und 1 x 299,49 m².
- Die geplante GRZ 1 beträgt 0,246 und die GRZ 2 beträgt 0,514.
- Die GFZ bleibt unverändert bei 0,4963.
- Für die genehmigungsfreie Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnraum sind auf dem Dach 4 Dachgauben mit Flachdach in der Breite von je ca. 4 m geplant.
- Zusätzlich ist im Obergeschoss ein Balkonanbau geplant.
- Nach der heute gültigen Stellplatzsatzung sind für den Antrag 6 Stellplätze erforderlich. 3 Stellplätze werden in der Garage/Carport nachgewiesen. 3 Stellplätze vor dem Gebäude. Dadurch entstehen 2 gefangenen Stellplätze. Der Bauwerber beantrag hierfür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Beschluss 1

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauwerber den Stellplatznachweis so geführt hat, dass keine Befreiungen von der Stellplatzsatzung erforderlich sind.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 08.11.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat David Braunreuther nicht anwesend.

Datenstand vom 15.11.2022 08:59 Uhr