Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2022-068; Neubau eines Nebengebäudes (Doppelgarage und Geräteraum) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1646/3, Kapellenweg 44 b, Bebauungsplan "Frankenwarte Süd", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 06.12.2022 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Bauwerber planen auf der Grundstücksgrenze zur Fl.-Nr. 1646/2 den Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum in Flachdach-Bauweise. 


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Garage ist außerhalb der Baugrenze geplant und bedarf somit einer Befreiung vom Bebauungsplan.
- Die Garage ist mit einem Stauraum von 1,51 m zum öffentlichen Verkehrsraum geplant. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind mindestens 3,0 m erforderlich. Auch hierfür ist eine Befreiung erforderlich.
- Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze von max. 9,00 m zulässig. Die Bauwerber haben bereits ein Gartenhaus in der Länge von 3,45 m und plant neu ein Nebengebäude (Doppelgarage + Geräteraum) von 8,99 m. Hierfür wird beim Landratsamt eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht beantragt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit einer Abweichung von dem erforderlichen Stauraum nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung kein Einverständnis besteht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag zustimmend an die Genehmigungsbehörde, Landratsamt Würzburg, weiterzuleiten, wenn der Bauantrag so geändert wurde, dass ein Stauraum von mindestens 3,00 m entsteht.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 06.12.2022 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2022 08:55 Uhr