Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsentwurf 2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 22.11.2022 eingebracht und in der Sitzung am 13.12.2022 beraten. Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:
Volumen Verwaltungshaushalt
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25.219.910 Euro
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Volumen Vermögenshaushalt
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4.301.800 Euro
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Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt
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1.380.350 Euro
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Investitionsrate/ freie Spitze
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1.346.000 Euro
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Rücklagenentnahme
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1.050.250 Euro
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Kreditaufnahme
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0 Euro
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Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023
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8,87 Euro
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Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan 2023 sowie die Anlagen hierzu können alle Mitglieder des Marktgemeinderates im RIS einsehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2026.
HAUSHALTSSATZUNG
des Marktes Höchberg
Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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25.219.910 Euro
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und im Vermögenshaushalt
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in Einnahmen und Ausgaben mit
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4.301.800 Euro
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ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
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29.521.710 Euro
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§ 2 Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 175.000 Euro.
§ 4 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v.H.
- für die Grundstücke (B) 350 v.H.
der Steuermessbeträge.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 5 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 Euro
§ 6 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.02.2023 11:46 Uhr