Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie Finanzplan bis 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Der Haushaltsentwurf 2023 wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 22.11.2022 eingebracht und in der Sitzung am 13.12.2022 beraten. Dem Marktgemeinderat wird der Haushaltsplan mit folgenden Eckdaten zur Verabschiedung vorgelegt:

Volumen Verwaltungshaushalt
25.219.910 Euro
Volumen Vermögenshaushalt
4.301.800 Euro
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum 
Vermögenshaushalt
1.380.350 Euro
Investitionsrate/ freie Spitze
1.346.000 Euro
Rücklagenentnahme
1.050.250 Euro
Kreditaufnahme
0 Euro
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023
8,87 Euro

Die Änderungen des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsentwurf sowie der Vorbericht und der endgültige Haushaltsplan 2023 sowie die Anlagen hierzu können alle Mitglieder des Marktgemeinderates im RIS einsehen.                        

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie dem Finanzplan bis 2026.

HAUSHALTSSATZUNG 

des Marktes Höchberg
 Landkreis Würzburg
für das Haushaltsjahr 2023




Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Höchberg folgende Haushaltssatzung:


§ 1 Haushaltsplan

Der beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.


Er schließt im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
25.219.910 Euro
und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit
4.301.800 Euro
ab. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt somit
29.521.710 Euro


§ 2 Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.


§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 175.000 Euro.

§ 4 Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                        350 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)                                                                                                        350 v.H.

der Steuermessbeträge.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                350 v.H.
       
         der Steuermessbeträge.


§ 5 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.800.000 Euro

§ 6 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2023 11:46 Uhr