Satzungsangelegenheiten: 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 24.01.2023 ö 5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.9000.0220
22.000,00 €



Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes sind die Gemeinden berechtigt eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben. Der Markt Höchberg hat dies in der „Satzung für die Erhebung der Hundesteuer“ festgelegt. 

Derzeit beträgt die Hundesteuer:

für den 1. Hund 
  42,00 € 
für den 2. Hund 
  60,00 € 
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 € 
für Kampfhunde 
200,00 € 

Die Hundesteuer wurde letztmals zum 01.Januar 2020 erhöht.

Beim Markt Höchberg sind ca. 459 Hunde angemeldet. Etwa 90 % der Hundehalter haben einen Hund. Einige wenige Hundehalter haben 2 Hunde oder mehr. Aktuell gibt es im Ortsgebiet zwei Hunde, bei denen eine Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, jedoch durch ein vorgelegtes Gutachten keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweisen konnte. In der Satzung ist jedoch festgelegt, dass diese Hunde steuerrechtlich als Kampfhunde gelten.

Die jährlichen Einnahmen beim Markt Höchberg durch die Hundesteuer liegen bei ca.  23.000,00 €.

Der Jahresbetrag für den 1. Hund liegt bei den umliegenden Gemeinden zwischen 30,00€ und 100,00 €.

Der Unterhalt der Dogstationen ist für den Bauhof mit einem Aufwand in Höhe von ca. 16.000,00 € verbunden. Hinzu kommt der personelle Aufwand der Verwaltung.

Die Verwaltung macht folgenden Vorschlag zur Erhöhung der Hundesteuer rückwirkend zum 01. Januar 2023:

für den 1. Hund
  50,00 €
für den 2. Hund
  70,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
  90,00 €
für Kampfhunde
200,00 €

Durch die Erhöhung ergibt sich eine jährliche Mehreinnahme von ca.  2.000,00 €. Die Hundesteuer ist jährlich zum 01. April fällig.

Im Rahmen der Satzungsänderung ist eine weitere Neufassung bezüglich des § 4 Abs. 3 erforderlich, da dieses Vorgehen bereits angewendet wird. 

Nach ausführlicher Diskussion im Marktgemeinderat wird vorgeschlagen, die Hundesteuer für den 1. Hund wie vorgeschlagen auf 50,00 € festzusetzen, jedoch die Erhöhungen für den 2. oder 3. Hund im gleichen Umfang wie die Erhöhung für den 1. Hund vorzunehmen. Daraus ergeben sich folgende Beträge:

für den 1. Hund
   50,00 €
für den 2. Hund
   72,00 €
für den 3. Hund und jeden weiteren
 108,00 €
für Kampfhunde
 240,00 €

Über diesen Vorschlag wird als weitergehender Antrag zuerst abgestimmt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: 

Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Höchberg folgende


3. Satzung zur Änderung der 
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


§ 1 

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 29. März 2006 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs.3 wird wie folgt geändert: 
(3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für ein Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer für das Steuerjahr abgegolten.
Mehrbeträge werden nicht erstattet.




 § 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

  „Die Steuer beträgt 
für den ersten Hund
  50,00 €
für den zweiten Hund
  72,00 €
für den dritten Hund und jeden weiteren Hund
108,00€
für Kampfhunde
240,00 €.“

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.02.2023 11:46 Uhr