Benutzungsordnung für das ehemalige Kulturstüble Höchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 14.02.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.1.2022 wurden die Mitglieder des Marktgemeinderates darüber informiert, dass nach vorheriger interfraktioneller Besprechung die Verwaltung die baurechtliche Prüfung der Nutzung des ehemaligen Kulturstübles als Versammlungsraum auch für Vereine vorbereitet.

In seiner Sitzung am 27.9.2022 informierte die Verwaltung darüber, dass nunmehr die offizielle Baugenehmigung des Landratsamts Würzburg für die Nutzung des Kulturstübles vorliegen würde und die Verwaltung dazu Regelungen der Nutzung der Räumlichkeiten erarbeiten wird.

Die Verwaltung hat für das ehemalige Kulturstüble eine Benutzungs- und Gebührenordnung erarbeitet. Vorläufig wurde dem ehemaligen Kulturstüble die Bezeichnung „Vereinsstüble Höchberg“ zugewiesen. In die Benutzungsordnung wurden sämtliche baurechtlichen Vorgaben aufgenommen. In der Gebührenordnung wurde für sonstige Veranstaltungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 200,00 Euro aufgenommen, die Höhe richtet sich ungefähr nach den festgelegten Sätzen für die Kulturscheune im Verhältnis der möglichen Nutzung.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung in der Fassung vom 23.1.2023 wird im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die vorgesehene Gebührenordnung auch für interne Veranstaltungen. Die Verwaltung wird den Tagesordnungspunkt nochmals für die nächste Sitzung des Marktgemeinderates vorbereiten. Dabei werden den Mitgliedern des Marktgemeinderates alle einschlägigen Regelungen der Baugenehmigung des Landratsamtes Würzburg zur Kenntnis gegeben.

In diesem Zusammenhang wird die Anfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.1.2023 beantwortet. Die erwähnten Veranstaltungen in der Kulturscheune sind nach der Benutzungsordnung möglich, da es sich hier um Anmietungen handelt. In der Benutzungsordnung sind nur Privatveranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten etc. ausgeschlossen.

 

Datenstand vom 08.03.2023 09:39 Uhr