Gründung eines Zweckverbandes "Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken"; Grundsatzbeschluss zur Mitgliedschaft und Festlegung der Überwachungsstunden in den Jahren 2024 und 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 21.03.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Verkehrsüberwachung wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 26.10.2021 an die Firma RadarWacht vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren beginnend ab 1.1.2022. Als Umfang wurde damals 30 Stunden/Woche für den ruhenden Verkehr, 20 Stunden/Monat für den fließenden Verkehr festgelegt. Der Vertrag endet zum 31.12.2023 mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Als Fazit der bisherigen Tätigkeit ist festzustellen, dass der zugesicherte Überwachungsumfang von 20 Stunden/Monat im fließenden Verkehr annähernd erreicht wurde, während beim ruhenden Verkehr bedingt durch personelle Engpässe ein deutlicher Unterschied zur vereinbarten Leistung zu verzeichnen war.

Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates waren monatlich ca. 130 Stunden gewünscht, vertraglich waren mindestens 120 Stunden garantiert, erreicht wurden im Durchschnitt ca. 80 Stunden. Aus Sicht der Verwaltung sind für eine angemessene Überwachung 60 Stunden monatlich ausreichend. Eine doppelte Übertragung des Verkehrsüberwachungsdienstes ist rechtlich nicht zulässig, die Kündigungsfrist kollidiert mit der beabsichtigten Gründung des Zweckverbandes im Oktober 2023. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vertrag einvernehmlich zum 30.9.2023 zu kündigen, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2023. Ziel sollte sein, Gründungsmitglied des Zweckverbandes zu werden, da sonst höhere Entgelte zu entrichten wären.

Im Herbst 2021 erfolgte durch das Landratsamt eine Abfrage zur kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den großen Bedarf der Landkreisgemeinden zu Tage förderte. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Kommunen im Rahmen von Zweckvereinbarungen bzw. die Verlängerung von befristet genehmigten Zweckvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung seitens des Landratsamtes in vielen Fällen nicht möglich. Oft übersteigt der Umfang der übernommenen Aufgaben, welche nach Art. 7 KommZG nachrangig sein müssen, den Anteil den die ausführende Kommune für sich selbst erbringt.

Im März 2022 wurden die Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse (Leiter Stabstelle Landrat), welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung rechtlich prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe beteiligten sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landratsamt. Als Ergebnis der Prüfung wurde der Vorschlag „Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben dem erforderlichen Satzungsentwurf (siehe Anlage), wurde die notwendige Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch eine Fremdvergabe für die Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und favorisiert. Es wurde ein Zeitplan entwickelt, um die Gründung des Zweckverbandes noch in 2023 zu ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit im Außendienst ist ab 1.1.2024 geplant.

Da die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung nicht „doppelt“ übertragen werden darf, ist seitens der Kommune sicherzustellen, dass ggf. bestehende Verträge mit Dienstleistern und Zweckvereinbarungen zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ beendet sind. Dies bedeutet, dass die betreffenden Verträge und Vereinbarungen rechtzeitig aufgehoben oder gekündigt werden müssen. Zu beachten ist hierbei, dass die Kündigung von Zweckvereinbarungen durch die Kommunalaufsicht geprüft, genehmigt und bekannt gemacht werden muss. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen.

Am 20.1.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der zeitliche Ablauf der Gründung des Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt.

Zunächst soll mit einem Grundsatzbeschluss über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025 durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr entschieden werden.

Auf Grundlage der durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im Durchschnitt für den fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat beauftragen. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten pro Überwachungsstunde für den fließenden Verkehr rund 150 Euro und für den ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl. km-Pauschale. Die jährlichen Kosten für die Geschäftsstelle sowie eigenes Personal (vier Mitarbeiter) werden auf rund 300.000 Euro geschätzt. Auf der Basis der angemeldeten Überwachungsstunden der Kommunen kann dann die Berechnung des einzubringenden Sockelbetrages erfolgen.

Sobald die Satzung finalisiert ist, ist zwingend ein weiterer Beschluss über die Zweckverbandssatzung notwendig. Erst nach anschließender Prüfung, Genehmigung und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der Zweckverband und die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden. Anschließend kann auch die Ausschreibung des notwendigen Personals und Anmietung der Räumlichkeiten und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin sind die Ausschreibungen und Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu tätigen, der Haushalt des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen und ggf. die übernommenen Altfälle aus zuvor gekündigten Zweckvereinbarungen oder Verträgen der Mitgliedsgemeinden abzuarbeiten.

Wenn die Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckverbandes zustande kommt, hat die Regierung von Unterfranken die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit in Aussicht gestellt. Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt Reichenberg für den Zweckverband geführt und betreut werden.

Der Markt Höchberg beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Zweckverband 60 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr anzumelden. Für das Jahr 2025 werden ebenfalls 60 Stunden pro Monat für den ruhenden Verkehr und 20 Stunden pro Monat für den fließenden Verkehr angemeldet.

Nach ausführlicher Diskussion sollen vom Markt Höchberg für die Jahre 2024 und 2025 zur Überwachung des ruhenden Verkehrs 80 Stunden pro Monat gemeldet werden. Die Meldung des fließenden Verkehrs bleibt mit 20 Stunden pro Monat unverändert.

Hinsichtlich der entstehenden Kosten, der Möglichkeit des Austritts aus dem Zweckverband sowie der Gewährleistung der gemeldeten Überwachungskontingente ergeben sich offene Fragen, die von der Verwaltung noch mit dem Landratsamt Würzburg geklärt werden müssen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zur Durchführung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung mit Stand vom 30.1.2023 zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat bekundet grundsätzliches Interesse, dem Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ bei seiner Gründung im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung für das Gemeindegebiet Höchberg zu übertragen.

Voraussichtlich werden für das Jahr 2024 ruhend 80 Stunden, fließend 20 Stunden, für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ebenso ruhend 80 Stunden, fließend 20 Stunden angemeldet.

Die Verwaltung wird vor einer endgültigen Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat beauftragt, mit der Firma RadarWacht hinsichtlich einer Beendigung der vertraglichen Bindung in Verhandlungen zu treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2023 11:41 Uhr