Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.04.2023 ö 3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Der Präsident des Landgerichts Würzburg, teilte mit Schreiben vom 24.01.2023 mit, dass im Jahr 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beim Amtsgericht Würzburg Schöffen zu wählen sind. 

Gemäß Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27.10.2022) sollen dem Amtsgericht Würzburg für die Wahl der Schöffen mindestens 23 Personen vom Markt Höchberg vorgeschlagen werden. 


Auf den Aufruf der Verwaltung im Mitteilungsblatt, im Internet sowie öffentlicher Bekanntmachung haben sich 52 Personen gemeldet. 

Die Liste der Schöffenbewerbe ist beigefügt. 

Bevor die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Würzburg weitergeleitet werden kann, muss der Marktgemeinderat über die Aufnahme in die Schöffenliste durch Beschluss mit zwei Drittel Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Marktgemeinderates entscheiden. Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Marktgemeinderat vorzulegen. Eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig. Soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlussvorlage auf sie hingewiesen werden. 

Bedenken seitens der Verwaltung werden nicht vorgebracht. Daher bittet die Verwaltung die Vorschlagsliste in dieser Form zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 nach dem Vorschlag der Verwaltung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2023 15:03 Uhr