Vorlage der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich der Stand des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Die Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme.
Dem Marktgemeinderat werden in der Sitzung die wichtigsten Ergebnisse und Planabweichungen des Haushaltsjahres 2022 erläutert.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben war gewährleistet durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Das Jahr 2022 schloss in finanzieller Hinsicht besser ab als geplant. Statt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.114.050 Euro beläuft sich der Überschuss des Verwaltungshaushalts auf 5.045.752,47 Euro und steht dem Vermögenshaushalt für seine investiven Ausgaben zur Verfügung.
Ist man bei der Planung noch von einer Rücklagenentnahme in Höhe von 4.903.250 Euro ausgegangen, so mussten beim Abschluss nur 3.955.842,11 Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Insgesamt sinkt der Rücklagenstand deshalb auf 7,983 Mio. Euro. 

Die Jahresrechnung 2022, der Rechenschaftsbericht sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und eine Übersicht der gebildeten Haushaltsausgabereste stehen im RIS.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 66 Abs. 1 GO und beschließt, die gebildeten Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts ins Rechnungsjahr 2023 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Freitext nach TOP

Auf Nachfrage von Marktgemeinderat Martin Benthe sollen die Haushaltsanträge zum Haushalt 2024 bis spätestens 31.10.2023 in der Verwaltung vorliegen.

Datenstand vom 15.06.2023 14:09 Uhr