Städtebauförderung - Bedarfsmeldung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Marktgemeinderatssitzung 25.07.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
verschiedene


Der Markt Höchberg ist mit der Gesamtmaßnahme „Altort Höchberg“ seit 2009 in dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. 
Zentrales Ziel dieses Programms ist es, die Stadt- und Ortsmitten zu bewahren und zu attraktiven Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu entwickeln. Weiterhin zielt das Programm auf die Bewältigung von Funktionsverlusten, Gebäudeleerständen und abnehmenden Nutzungsintensitäten von Ortskernen. Durch die Förderung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sollen die Zentren zu lebendigen und attraktiven Standorten aufgewertet werden.

Im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ ist dem Fördermittelgeber, vertreten durch die Regierung von Unterfranken, eine Bedarfsmeldung mit dem vorgesehenen Jahresprogramm an Maßnahmen vorzulegen. 
Es sind die Maßnahmen einzeln aufgeführt, deren Antragstellung von der Gemeinde im Jahr 2024 beabsichtigt ist. Bei den genannten Kosten handelt es sich um die förderfähigen Kosten. Diese wurden als Schätzung ermittelt. Die darauffolgenden Jahre sind ebenfalls darzustellen.
Der Beschluss über den Jahresantrag zur Städtebauförderung stellt eine Absichtserklärung über den Fortgang der Altortsanierung gegenüber dem Fördermittelgeber dar. Der Beschluss über die Durchführung einer einzelnen Maßnahme wird hierdurch nicht ersetzt, sondern muss separat gefasst werden.

Beschluss

Die Altortsanierung soll im Jahr 2024 mit folgenden Maßnahmen fortgeführt werden:

Städtebaulicher Wettbewerb St. Matthäus Areal
100.000 €
Kommunales Förderprogramm 2024 - 2026
100.000 €

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung in Höhe 200.000 Euro förderfähigen Kosten bei der Regierung von Unterfranken anzumelden. Die Maßnahmen sind in den Haushalt 2024 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.08.2023 11:29 Uhr