Neuerlass der Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Richtlinien zur Budgetierung der Grundschule werden neu angepasst. Unter Budgetierung versteht man, dass einer Einrichtung ein bestimmtes Geldkontingent zur Bewirtschaftung überlassen wird.
Rechtzeitig zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 sollen die neuen Richtlinien in Kraft treten. Diese bilden sowohl für die Schulleitung als auch für die Gemeindeverwaltung einen verlässlichen Rahmen für die beiderseitigen Finanzplanungen.
Grundsätzlich sind alle Aufwendungen für den laufenden Schulbetrieb aus dem Budget zu zahlen. Für den Erwerb von Vermögensgegenständen erhält die Schule ebenfalls einen Betrag im Budget zugewiesen. Zum Budget gehören keine Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb bestehen, wie z.B. Gebäudeunterhalt, Betriebskosten des Schulgebäudes, Hausmeister etc.
Aufgrund der steigenden Kosten wird empfohlen, den Grundbetrag von 120 Euro je Schüler um 5 Euro auf 125 Euro zu erhöhen.
Die Budgetrichtlinien sind als Anlage beigefügt. Im Haushalt sind alle zu dem Budget gehörenden Haushaltsstellen gekennzeichnet.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Richtlinien zur Budgetierung der Höchberger Grundschule in der vorliegenden Form. Diese treten zum 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.07.2023 08:07 Uhr