Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Bedarfsplanung Krippen- und Kindergartenplätze 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 04.07.2023 ö 4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Gemäß Artikel 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG) ist der Markt Höchberg verpflichtet, einen kommunalen Bedarfsplan zu erstellen. Dieser muss regelmäßig aktualisiert werden. 

Dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wird die örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2023 vorgestellt. Von der Verwaltung werden die Eckpunkte im Einzelnen nochmals ausführlich erläutert.

1. Bürgermeister Alexander Knahn erläutert in diesem Zusammenhang den aktuellen Sachstand bezüglich der Planung für die Pfarrei St. Matthäus und die Pfarrei St. Norbert. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes ist für die Sitzung des Marktgemeinderates am 25.7.2023 vorgesehen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgelegten örtlichen Bedarfsplanung 2023 für den Krippen- und Kindergartenbereich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 08:07 Uhr