1.8 Haushaltsberatung 2024 - Antrag CSU - Linksabbieger Münchener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 05.12.2023 ö 1.8

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Nicht HH relevant


Die Fraktion der CSU beauftragt die Verwaltung einen erneuten Antrag beim Staatlichen Bauamt Würzburg zu stellen, um das Linksabbiegen aus der Münchner Straße nach Würzburg zu ermöglichen. Im Zuge dessen bitten Sie um die Prüfung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger.

Der Antrag wird damit begründet, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Münchener Straße / Bundesstraße aktuell kein Linksabbiegen von der Münchener Straße Richtung Würzburg (aus allen anderen Richtungen ist das Linksabbiegen jedoch möglich) ermöglicht. Hierdurch läuft der Verkehr vom Hexenbruch Richtung Würzburg überwiegend über den beengten Hexenbruchweg mit schwieriger Verkehrssituation (entsprechende Beschwerden der Anwohner sind bekannt). Um den Hexenbruchweg zu entlasten und um die Verkehrsanbindung des Hexenbruchs in Richtung Würzburg zu verbessern, beantragen wir, die Möglichkeit des Linksabbiegens von der Münchener Straße weiter zu verfolgen. Die bisherige „lapidare“ Ablehnung des Staatlichen Bauamtes ist ggf. mit Rechtsmitteln entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang regen wir an, im Rahmen der Änderungen an der Kreuzung und der Ampelanlage eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer über die Münchener Straße vorzusehen.

Seitens der Verwaltung wurde bereits 2021 ein Antrag gestellt, der vom Staatlichen Bauamt Würzburg aus den folgenden Gründen abgelehnt wurde:

  • Die Schaffung einer zusätzlichen Linksabbiegemöglichkeit am Knoten „Münchner Straße" / B 8“ würde nach unserer Einschätzung zu einer erheblichen Verkehrsverlagerung in einem dicht besiedelten Wohngebiet im Zuge der „Münchner Straße" führen, mit den bekannten Auswirkungen (Emissionen, Lärm, etc.).

  • Die „Münchner Straße", mit einer mittleren Fahrbahnbreite von lediglich 5,50 — 6,00 m dient bislang lediglich der Anbindung des Ortsteiles aus Fahrtrichtung Würzburg kommend bzw. in Richtung Ortsmitte Höchberg, zur BAB A 3 und in Richtung Marktheidenfeld.
  • Im unmittelbaren Einmündungsbereich der „Münchner Straße" münden die „Würzburger Straße" und die Anbindung der Flurstücke Nrn. 540 bis 543 in diese ein. Auch im Hinblick der starken Längsneigung der „Münchner Straße" ist eine annähernd richtlinienkonforme Ausbildung der Einmündung u.a. mittels einer Linksabbiegespur nicht möglich.
  • Weiter müsste eine Anpassung der Lichtsignalanlagenphase für diese Fahrtrichtung gestaltet werden, die sich nachteilig auf die Gesamtschaltung der koordinierden Lichtsignalanlagen am betrachteten Knoten und dem Knoten B 27 / „Hauptstraße" auswirken würde. In Folge würde es an beiden lichtsignalgeregelten Knoten zu vermehrter Staubildung und zusätzlichen Emissionen und Lärm kommen.
Die Möglichkeit einer Fußgängerquerung am Knoten „Würzburger Straße / Münchner Straße" wurde bei einem Ortstermin mit dem Staatlichen Bauamt begutachtet. Gegen die Variante mit einer Lichtsignalanlage sprechen aus Sicht des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes Würzburgs nachfolgend kurz zusammen gefasste Punkte:

  • Die beiden Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten B8 sind koordiniert geschaltet. Aufgrund der hohen Verkehrszahlen ist eine zusätzliche Phase für den Fußgänger auszuschließen.

  • Möglicher Rückstau im Zuge der B8 und somit Gefahr von Auffahrunfällen.

  • Aufgrund der erforderlichen Räumzeiten der Querung wird die Grünzeit der Fußgänger als sehr gering eingeschätzt. Demgegenüber steht eine sehr lange Rotphase. Die Akzeptanz der Fußgänger wird daher angezweifelt.

  • Die Verlängerung des bestehenden Geh- und Radweges zur Querungshilfe kann den Vorgaben der Barrierefreien Gestaltung nicht gerecht werden.

Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes und Landratsamtes Würzburg wird diese Variante aus den oben genannten Gründen nicht weiterverfolgt. 

Im Verkehrsentwicklungskonzept werden Maßnahmen oberhalb der Einmündung B 8 unter dem Punkt S 11 – Münchner Straße vertieft.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Verwaltung mit der Vertiefung der Maßnahme S11 – Münchner Straße aus dem Verkehrsentwicklungskonzept zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 10:01 Uhr