1.13 Haushaltsberatung 2024 - Antrag FW Höchberger Mitte - Hundefreilauffläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung 05.12.2023 ö 1.13

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart



Die Freien Wähler Höchberger Mitte beantragen die Prüfung einer Hundefreilauffläche in Höchberg. Im Rahmen der Satzungsänderung für die Hundesteuer 2019 wurde bereits geprüft, ob für die Gemeinde eine Verpflichtung besteht, Freilaufflächen bzw. Hundeauslaufgebiete zu schaffen. Hierzu wurden die gesetzlichen Gegebenheiten betrachtet. 
Aufgrund des Art. 18 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz können Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von Hunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Des Weiteren heißt es, dass der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen ist, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

Ausgewiesene Hundeauslaufgebiete gibt es meist nur in großen Städten. 
In der Verordnung des Marktes Höchberg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten ist Nachfolgendes (§ 7) geregelt: 
„Kampfhunde im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG und große Hunde im Sinne des Abs. 2 sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Dies gilt nicht für große Hunde außerhalb der geschlossenen Ortsanlage sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt.“

Da in Höchberg außerhalb der geschlossenen Ortslage keine Leinenpflicht besteht, ist nach Auffassung der Verwaltung ausreichend Hundeauslauf gegeben. Die Erreichung der Außenbereiche durch die Hundebesitzer sind in Höchberg zumutbar. Innerorts gibt es aufgrund der engen Bebauung keine Möglichkeiten Hundeauslaufgebiete zu schaffen. 

Deshalb empfiehlt die Verwaltung, keine ausgewiesene Hundeauslauffläche zu schaffen. Außerdem ist dieser Antrag nicht haushaltsrelevant.

Datenstand vom 19.12.2023 10:01 Uhr