Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung der Treppenanlagen Herrenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.01.2023 ö 2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart


Hoheitliche Aufgabe

Im Zuge der Fertigstellung der Bauarbeiten am Anwesen/Gebäude Herrenweg 3 sind die Treppenanlagen auf der Fl.-Nr. 212/1 für Fußgänger beschränkt-öffentlich zu widmen.

Ein Teil der südlichen Treppe, welcher sich auf Fl.-Nr. 248/2 befindet, ist bereits seit dem 18.08.1988 beschränkt öffentlich gewidmet.

Lageplanausschnitt:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt gemäß Art. 6 BayStrWG die Widmung der Treppenanlagen auf der Fl.-Nr. 212/1 zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit Wirkung zum 01.02.2023.

Mit der Bekanntmachung der Widmung wird gleichzeitig die Eintragung in das Bestandsverzeichnis verfügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2023 15:21 Uhr