Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Würdigung der Stellungnahmen und Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.03.2023 ö 1

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 26.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“, in der Fassung vom 15.02.2022 mit Begründung, wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.04.2022 bis einschließlich 31.05.2022 öffentlich ausgelegt. 

Zudem wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 05.04.2022 frühzeitig beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis 10.05.2022 gebeten. 

Behörde, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinde
Antwort vom
Anregungen / Einwendungen / Hinweise
Regierung von Unterfranken
06.05.2022
1.1
Regionaler Planungsverband
06.05.2022
keine
Landratsamt Würzburg
09.05.2022
1.2
Staatliches Bauamt, Würzburg

09.05.2022
1.3
Amt für Digitalisierung
-
-
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
02.05.2022
keine
Kreisbrandrat Reitzenstein, Landratsamt Würzburg, Würzburg
-
-
Wasserwirtschaftsamt 
-
-
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Abfallwirtschaftsbetrieb Team Orange, Veitshöchheim
-
-
Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
-
-
Deutsche Telekom AG, Würzburg 
04.05.2022
1.4
Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring 
-
-
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
10.05.2022
1.5
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
-
-
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg 
05.05.2022
1.6
Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
-
-
Stadt Würzburg
02.05.2022 und 
17.05.2022
1.7.

Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht sich zur Planung zu äußern keinen Gebrauch gemacht haben oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. Eine beschlussmäßige Behandlung dieser erübrigt sich.

Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen, siehe Unterpunkt 1.8. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 09.03.2023 17:02 Uhr