Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Würdigung der Stellungnahmen und Abwägung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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0.6000.6555
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150.000 €
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Hoheitliche Aufgabe
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Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Höchberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 26.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“, in der Fassung vom 15.02.2022 mit Begründung, wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.04.2022 bis einschließlich 31.05.2022 öffentlich ausgelegt.
Zudem wurden folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 05.04.2022 frühzeitig beteiligt. Es wurde um Stellungnahme bis 10.05.2022 gebeten.
Behörde, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinde
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Antwort vom
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Anregungen / Einwendungen / Hinweise
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Regierung von Unterfranken
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06.05.2022
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1.1
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Regionaler Planungsverband
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06.05.2022
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keine
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Landratsamt Würzburg
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09.05.2022
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1.2
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Staatliches Bauamt, Würzburg
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09.05.2022
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1.3
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Amt für Digitalisierung
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-
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Würzburg
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02.05.2022
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keine
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Kreisbrandrat Reitzenstein, Landratsamt Würzburg, Würzburg
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Wasserwirtschaftsamt
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Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Abfallwirtschaftsbetrieb Team Orange, Veitshöchheim
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Mainfranken Netze GmbH, Würzburg
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Deutsche Telekom AG, Würzburg
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04.05.2022
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1.4
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Kabel Deutschland Holding AG, Unterföhring
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Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
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10.05.2022
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1.5
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
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Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Würzburg
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05.05.2022
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1.6
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Landesbund für Vogelschutz, Hilpoltstein
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Stadt Würzburg
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02.05.2022 und
17.05.2022
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1.7.
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Es ist davon auszugehen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange, die innerhalb der gesetzten Frist von ihrem Recht sich zur Planung zu äußern keinen Gebrauch gemacht haben oder die sich einverstanden mit der Planung geäußert haben bzw. die die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis genommen haben, nicht berührt werden. Eine beschlussmäßige Behandlung dieser erübrigt sich.
Von den Trägern öffentlicher Belange haben sich die unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 aufgeführten Stellen schriftlich geäußert und Einwendungen, Anregungen und Hinweise vorgetragen. Aus der Bevölkerung ist eine Stellungnahme eingegangen, siehe Unterpunkt 1.8. Diese sind beschlussmäßig zu behandeln.
Datenstand vom 09.03.2023 17:02 Uhr