Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Telekom (Schreiben vom 04.05.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.03.2023 ö 1.4

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB nimmt die Telekom als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. 
Im bzw. am Rande des Geltungsbereiches befinden sich Telekommunikationslinien unseres Unternehmens. 
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. 
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. 
Die Versorgung des Planbereiches ist über das bestehende Leitungsnetz sichergestellt.
Zum Zweck der Koordinierung bitten wir um rechtzeitige Mitteilung von Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.“

Beschluss

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich im bzw. am Rand des Geltungsbereiches Telekommunikationslinien der Telekom befinden und auf diese Rücksicht zu nehmen ist. 
Das Gebiet ist bereits weitgehend bebaut und es besteht nach § 34 BauGB bereits Baurecht. Mit dem Bebauungsplan sind keine öffentlichen Erschließungsmaßnahmen verbunden. Bereits jetzt ist bei Baumpflanzungen die Lage von Versorgungsleitungen zu beachten. Bei Neubaumaßnahmen ist die Telekom ggf. im Rahmen des Bauantrages zu beteiligen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Geltungsbereich Versorgungssicherheit besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2023 17:02 Uhr