Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung des Bund Naturschutzes (Schreiben vom 05.05.2022)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 07.03.2023 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB nimmt die Kreisgruppe Würzburg des BUND Naturschutz im Namen des Landesverbandes und in Absprache mit der Ortgruppe Höchberg als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:

Das überplante Gebiet weist eine hohe Strukturvielfalt auf und grenzt unmittelbar an kartierte Biotope an. Teile sind selbst als Biotop kartiert. Es ist davon auszugehen, dass auch europarechtlich geschützte Arten hier einen Lebensraum haben und bei Eingriffen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden. Ein vereinfachtes Verfahren ist daher aus Sicht des BN nicht möglich, eine saP unumgänglich, insbesondere in Hinblick auf Vogelarten, Fledermäuse, Zauneidechse und Schlingnatter (Sichtnachweise vorhanden).“

Beschluss

Es handelt sich beim vorliegenden Bebauungsplan um einen einfachen Bebauungsplan, der dazu dient, die bereits zulässige – und gewollte – Nachverdichtung aus Gründen des Schutzes der Anlieger, der Nachbarkommune (Stadt Würzburg), des Biotopschutzes und des Klimaschutzes (Freihaltung von Grünflächen, lockere Bebauung) zu begrenzen. Bereits heute besteht für den Geltungsbereich Baurecht gemäß § 34 BauGB. Im Rahmen dessen sind bei Baumaßnahmen die artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß des BNatSchG zu beachten, dies ändert sich durch den Bebauungsplan nicht. 
Zum Entwurf des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher Beitrag ergänzt und Festsetzungen zum allgemeinen und besonderen Artenschutzrecht aufgenommen.
Da von Seiten der Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwände gegen die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB geäußert wurden, geht der Markt Höchberg von der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 13a BauGB aus.

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bei Punkt 7 Gehölzerhalt wie folgt zu ergänzen/ändern: 
„Bestehende Baum- und Gehölzbestände sind auf einem Grundstücksflächenanteil von mindestens 30% zu erhalten oder flächengleich wiederherzustellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.03.2023 17:02 Uhr