|
HH-Ansatz
|
Aufgabenart
|
0.6000.6555
|
150.000 €
|
Hoheitliche Aufgabe
|
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB nimmt die Stadt Würzburg als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:
Schreiben vom 02.05.2022
„Eine moderate Nachverdichtung im bebauten Bereich ist nachvollziehbar und im Grundsatz zu begrüßen. Dabei ist sicherzustellen, dass durch die Nachverdichtung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und durch die entstehende Zunahme des Individualverkehrs keine negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Verkehrswege und Wohngebiete entstehen.
Der Winterleitenweg verbindet die Leistenstraße auf Stadtgebiet Würzburg mit der Hauptstraße auf dem Gemeindegebiet des Marktes Höchberg und verläuft auf ca. 2,5 km Länge parallel zur Leistenstraße. Über den Schöllhammerweg ist es möglich, vom Winterleitenweg auf die Leistenstraße zu gelangen.
Es ist davon auszugehen, dass es durch die geplante Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Winterleitenweg kommen wird. Daher ist im Rahmen Ihres gegenständlichen Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob der Winterleitenweg die Verkehrsnachfrage nach Umsetzung der Planung leistungsfähig abwickeln kann, und darzulegen, welche Auswirkungen sich hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse auf die schützenswerte Wohnbebauung ergeben.
Die Stadt Würzburg fordert daher, die Leistungsfähigkeit des Winterleitenwegs nach Umsetzung der Planung durch eine verkehrsgutachterliche Überprüfung nachzuweisen.
Des Weiteren sind die Auswirkungen auf das Wohngebiet am Winterleitenweg auf Würzburger Gemarkung durch eine schallgutachterliche Untersuchung zu ermitteln und ggf. Maßnahmen vorzusehen.“
Nachtrag zur Stellungnahme der Stadt Würzburg vom 02.05.2022 (vom 17.05.2022
„Der Markt Höchberg hat den Bebauungsplan "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit dem Ziel aufgestellt, die Nachverdichtung im Quartier zu unterstützen und zu fördern.
Darüber hinaus soll insbesondere durch die Begrenzung der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude ein in das bestehende Gebiet eingepasster Umfang der Bebauung und somit die Erhaltung der Wohnqualität gesichert werden. Ein weiteres planerisches Ziel liegt in der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Erschließung begründet.
Das Plangebiet ist derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen und ist durch Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser geprägt. Im Zuge einer Nachverdichtung sollen die zahlreichen vorhandenen Baulücken und zum Teil sehr großen Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden.
Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, in welchem Umfang sich die Bebauungsdichte aufgrund der gegenständlichen Bauleitplanung erhöhen wird.
Zur besseren Abschätzung der mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" einhergehenden Auswirkungen, wie die Zunahme des Verkehrsaufkommens und ggf. erhöhte Anforderungen an den Immissionsschutz, auf die angrenzenden Wohngebiete der Stadt Würzburg, fordert die Stadt Würzburg in Form einer Grundlagenermittlung eine Gegenüberstellung des Nachverdichtungspotentials anhand sowohl des gegenständlichen Planungsrechts nach § 34 BauGB gemäß der Einfügeparameter als auch der mit der Aufstellung des Bebauungsplans einhergehenden Bebauungsdichte.
Die Stadt Würzburg behält sich vor, nach Vorliegen des Ergebnisses der Grundlagenermittlung, über die Erforderlichkeit sowohl eines Nachweises zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Winterleitenwegs durch eine verkehrsgutachterliche Überprüfung als auch einer schallgutachterlichen Untersuchung zur Bewertung möglicher negativer Umweltauswirkungen gemäß unserer StelIungnahme vom 02. Mai 2022 zu entscheiden.“