Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-012; Abbruch eines Wohnhauses mit Garage und Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 1047 und 1047/1, Winterleitenweg 21, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.04.2023 ö 1.2

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

.


Erläuterung:

Die Bauwerber planen das bestehende Wohnhaus und die bestehende Garage auf dem Baugrundstück abzubrechen. Geplant sind 2 Wohngebäude mit je 2 Wohneinheiten und je Wohneinheit 2 Stellplätze. Die Gebäude bestehen aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und einem Dachgeschoss mit Satteldach und 30° Dachneigung.


Beratung:

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarbeteiligung fehlt.

Nach dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan ist nachfolgendes zulässig:


zulässig/erforderlich
geplant/vorhanden
Mindestgrundstücksgröße
550 qm
951 qm
je Wohnhaus
max. 3 Wohneinheiten
2 Wohneinheiten
Geschosse
II
II
Abstandsflächen berg/talseits
0,8 H
1 H
GRZ 1
0,35
0,35
GRZ 2
0,525
0,48
GFZ mit Flächen in Nichtvollgeschossen
0,7
0,7

Beschluss

Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre wird zugestimmt.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 18.04.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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Bei der Beratung und Abstimmung war Marktgemeinderat Karl Kieselbach nicht anwesend.

Datenstand vom 26.04.2023 08:57 Uhr