Antrag auf Bauvoranfrage Nr. 2023-015; Errichtung eines Einfamilienhauses oder Tinyhäuser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1265/7, Alte Steige 13d, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.04.2023 ö 1.6

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Die Antragsteller planen das Grundstück Fl.-Nr. 1265/7 zu bebauen. Bei der Vorplanung wurde festgestellt, dass die bestehende Grundstücksgröße nicht der Mindestgrundstücksgröße des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entspricht.


Beratung:

Eine Überprüfung der Grundstücke im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Winterleitenweg/ Alte Steige/ Rübezahlweg“ hat ergeben, dass der Geltungsbereich stand heute aus 236 Grundstücken besteht. Davon entsprechen 58 bebaute Grundstücke und 12 unbebaute Grundstücke nicht der geplanten Mindestgrundstücksgröße.

Schriftlich haben wir unseren Städteplaner, Herrn Dipl.-Ing. Bertram Wegner, am 27.03.2023 um Vorschläge gebeten, wie auch den kleineren Grundstücken das Baurecht gegeben werden kann, evtl. mit einer weiteren Begrenzung der Wohneinheiten.

Beschluss

Der erforderlichen Befreiung der Veränderungssperre für die Bebauung und Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße von Stand heute 550 m² auf 494 m² zur Erstellung eines Einfamilienwohnhauses wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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Marktgemeinderat Marc Behl bittet um Prüfung und Rücksprache mit der Bauherrschaft, ob aus dem Grundstück Flächen für Pkw-Ausweichbuchten erworben werden können.
 

Datenstand vom 26.04.2023 08:57 Uhr