Antrag auf Baugenehmigung Nr. 2023-020; Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern und einer Mittelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 787, Würzburger Straße 105, § 33 BauGB, Bebauungsplan in Aufstellung "Würzburger Straße, 2. Abschnitt" I Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 16.05.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.

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Erläuterung:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021, 15.02.2022 und 10.05.2022 bereits über eine Planung zur Bebauung des Grundstückes Fl.-Nr. 787 mit 12 Wohneinheiten beraten. 


Die Beschlussfassung erfolgte wie folgt:

Beschlussfassung vom 16.11.2021

„Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für eine konkrete Bauantragstellung in Aussicht, sofern in der endgültigen Planung der Stauraum auf 5,00 m vergrößert und der Grünstreifen nur für die zwei Zufahrten zur Multiparkanlage unterbrochen wird.
Abstimmung: 10 : 0“.


Beschlussfassung vom 15.02.2022

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da mit den umfangreichen Geländeveränderungen kein Einverständnis besteht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 15.02.2022 wird hingewiesen. 
Abstimmung: 10 : 0“.


Beschlussfassung vom 10.05.2022

„Dem Bauantrag wird nicht zugestimmt, da sich das Gebäude nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Würzburger Straße, 2. Abschnitt“ entspricht.
Das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2 BauBG) wird nicht erteilt, da das geplante Vorhaben den Festsetzungen des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes widerspricht.
Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 10.05.2022 wird hingewiesen.
Abstimmung: 10 : 0“


Beratung:

Das Schreiben des Architekten vom 02.05.2023 wird dem Bau- und Umweltausschuss bekannt gegeben. Mit Datum 02.05.2023 hat der Bauwerber einen neuen Bauantrag vorgelegt. Im talseitigem Gebäude sind gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 5 Wohneinheiten und im bergseitigen Gebäude 3 Wohneinheiten geplant.

Bei der Vorprüfung wurde Folgendes festgestellt:

- Die Nachbarn von Fl.-Nrn. 791/1, 791/5 und 775 haben dem Bauantrag nicht zugestimmt.
- Das Schreiben der Nachbarn von Fl.-Nr. 791/5 und 791/1 wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben.
- Das Schreiben des Nachbarn von Fl.-Nr. 775 haben die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses vom Eigentümer als E-Mail bereits erhalten.
- Die erforderlichen 17 Stellplätze werden nachgewiesen. 16 Stellplätze im einem Multiparkersystem, ein Stellplatz im Vorgartenbereich, links der Zufahrt.

Gegenüberstellung der zulässigen Nutzung nach den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, Datum 19.07.2022 und dem heute vorliegenden Bauantrag.
Ziele des in Aufstellung befindlichen B-Planes
heute vorliegender Bauantrag


Mindestgrundstücksgröße 550 m²
vorhanden 1980 m²
talseitiges Gebäude max. 5 Wohneinheiten
talseitiges Gebäude 5 Wohneinheiten
bergseitiges Gebäude max. 3 Wohneinheiten
bergseitiges Gebäude 3 Wohneinheiten
GRZ 1; 0,35
GRZ 1; 0,35
GRZ 2; 0,525
GRZ 2; 0,45
GFZ 0,7
GFZ 0,7
2 Geschosse mit zurückgesetztem 3. Geschoss
2 Geschosse mit zurückgesetztem 3. Geschoss
Abstandsflächen

berg/talseits 0,8
berg/talseits 0,8
seitlich 0,4
seitlich 0,4

Nachdem der Bauantrag den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entspricht, empfiehlt die Bauverwaltung dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Mit der erforderlichen Befreiung von der Veränderungssperre besteht Einverständnis.

Auf die Besonderen Auflagen des Marktes Höchberg sowie die der Stadtwerke Würzburg AG vom 16.05.2023 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2023 14:24 Uhr