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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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0.6000.6555
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150.000 €
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Hoheitliche Aufgabe
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Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB nimmt das Landratsamt Würzburg als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:
Allgemein
In den Verfahrensvermerken auf der Planurkunde sind nur die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB aufgeführt. Tatsächlich wurden im vorliegenden Fall trotz der Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB auch die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Es wird empfohlen die Verfahrensvermerke entsprechend zu vervollständigen.
1. Bauplanungsrechtliche, technische Stellungnahme
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Rahmen der Nachverdichtung gem. § 13a BauGB.
Planzeichnung
Es wird empfohlen die unter Punkt 1 der Textlichen Hinweise aufgeführten Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen in der Planzeichnung, gemäß PlanZV darzustellen und unter Zeichnerische Hinweise aufzuführen.
2. Immissionsschutz
Im Vergleich zur 1. Beteiligung haben sich keine immissionsschutzrelevanten Änderungen ergeben.
Von Seiten des Immissionsschutzes bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans " Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg " i. d. F. vom 07.03.2023.
Es wird auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes im Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 20.05.2022 verwiesen:
„Im Bebauungsplan werden laut Begründungsentwurf in erster Linie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen. Die Festsetzungen orientieren sich dabei am Bestand der umliegenden Bebauung. Es erfolgt unter anderem eine Begrenzung des Maßes der baulichen Nutzung durch Festsetzung von GRZ und GFZ, es wird eine maximale Bebauungstiefe festgesetzt und als Höchstmaß für die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse werden entsprechend der Umgebungsbebauung 2 Vollgeschosse festgesetzt.
Der Bebauungsplan setzt keine Art der baulichen Nutzung fest. Im FNP ist das Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt und es bestehen bereits Bebauungen. Die Zulässigkeit der zukünftigen Bauvorhaben wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.“
3. Naturschutz
Nach Sichtung des B-Plan-Entwurfes einschl. der Begründung, Stand 07.03.2023, kann seitens der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt werden, dass bei diesem Verfahren der Innenentwicklung keine artenschutzrechtlichen Kartierungen erfolgten, für die wesentlichen zu erwartenden Artengruppen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen in die textlichen Festsetzungen 6. und in die Begründung 9. aufgenommen sind.
Weitergehende Kenntnisse über Artvorkommen sind der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.
Daher entspricht der vorliegende Entwurf den derzeitig bekannten artenschutzrechtlichen Erfordernissen.
4. Wasserrecht und Bodenschutz
Stellungnahme zum geplanten Vorhaben aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht:
Das Gebiet ist als Karstgebiet bzw. Gebiet mit klüftigem Untergrund eingestuft. Das geplante Vorhaben liegt nicht in einem amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiet und nicht im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eines Gewässers.
Es wird vorausgesetzt, dass die ordnungsgemäße Erschließung (Wasserversorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung) gesichert ist bzw. wird. Die Abwasserbeseitigung sollte, wenn möglich im Trennsystem erfolgen.
Anfallendes Niederschlagswasser sollte generell gesammelt und breitflächig über die aktive Bodenzone versickert werden.
Die Oberflächen von Stellplätzen und Zufahrten sollten wasserdurchlässig gestaltet werden.
Erforderliche Ausgleichsflächen sollten als Uferstreifen entlang von Gewässern ausgewiesen werden.
Bezüglich der grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Belange wird dem Verfahrensführer (Gemeinde) empfohlen, auch den allgemeinen amtlichen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, das zuständige Wasserwirtschaftsamt, hier: Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) im Verfahren zu beteiligen zum allgemeinen Gewässer- und Bodenschutz, sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser.
Durch die o. g. Bauleitplanung werden keine ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse ersetzt. Sofern z. B. Veränderungen an Gewässern/ wasserführenden Gräben vorgesehen sind (z. B. Änderungen an den Uferböschungen usw.) bzw. Biotope oder Teiche neu errichtet bzw. wesentlich geändert werden sollen oder Niederschlagswasser aus einem Baugebiet in ein Gewässer eingeleitet werden soll (z. B. über ein Regenrückhaltebecken), ist dies ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren abzuprüfen. Bitte ggf. vorab dann mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) abklären.
Für die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke besteht kein Eintrag im Altlastenkataster ABuDIS.
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplanten Maßnahmen.
5. Kreisentwicklung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ möchte der Markt Höchberg die Nachverdichtung dadurch unterstützen, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden.
Es wird auf die Stellungnahmen im Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 20.05.2022 verwiesen. Einwände gegen das Vorhaben bestehen nicht.
Stellungnahme vom 20.05.2022
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ des Marktes Höchberg ist es:
- die Nachverdichtung im Quartier zu unterstützen und zu fördern,
- die Wohnqualität durch Sicherung / Festsetzung eines in das bestehende Gebiet eingepassten Umfangs der Bebauung, insbes. hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten, zu erhalten,
- die Leistungsfähigkeit der Erschließung zu sichern,
- die Durchgrünung der Grundstücke zu erhalten und
- angrenzende wertvollen Naturräume südlich des Geltungsbereiches (Biotop) zu schützen.
Von Seiten der Kreisentwicklung wird die geplante Maßnahme des Marktes Höchberg begrüßt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Nachverdichtung dadurch unterstützt, dass einerseits den Bauwerbern Planungssicherheit gegeben wird, andererseits aber auch die Wohnqualität und die Durchgrünung erhalten werden.
Einwände gegen die Maßnahme bestehen nicht.
6. Denkmalschutz
Es wird auf die Stellungnahmen im Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 20.05.2022 verwiesen.
Stellungnahme vom 20.05.2022
Bei den von der Aufstellung des o. a. Bebauungsplans betroffenen Bereichen sind keine denkmalfachlichen Belange betroffen. Soweit eine Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorliegt, wird auf diese verwiesen.
7. Klimaschutz, Energiewende und Mobilität
Der Markt Höchberg möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplans eine gesteuerte Nachverdichtung eines bestehenden Wohngebietes ermöglichen. Nötig ist die Aktivierung bestehender Potenzialflächen, da der Markt Höchberg im Verdichtungsraum Würzburg liegt und deshalb ein hoher Wohnungsbedarf besteht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans des Marktes Höchberg umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 151.000 m² südlich der Bundesstraßen 8 und 27 in Höchberg. Die Schutzgutbetrachtung ergab, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft, Luftqualität und Klima nicht erheblich sind. Denn durch den Bebauungsplan werden die Grundflächenzahl und damit der Grad der möglichen Nachverdichtung begrenzt.
Der SFB 7 hat keine Einwände gegen das Vorhaben, da die klimatischen Auswirkungen der Nachverdichtung berücksichtigt wurden und mit dem Bebauungsplan gesteuert und begrenzt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes schafft der Markt Höchberg zudem eine Grundlage für eine gesteuerte Nachverdichtung und damit Innenentwicklung. Letztere ist ein gutes Mittel um dem steigenden Wohnungsbedarf zu begegnen und gleichzeitig die Auswirkungen in Sachen Flächenversieglung minimal zu halten und wird daher begrüßt.
Eine Nutzung erneuerbarer Energien bei der Umsetzung neuer Bauvorhaben im Gebiet wird von Seiten des SFB 7 empfohlen. In Anbetracht des Klimawandels und damit steigender Temperaturen sollte beim Neubau zudem auf bauliche Hitzeschutzmaßnahmen geachtet werden.