Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung der Mainfranken Netze GmbH, Würzburg (Schreiben vom 04.04.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.07.2023 ö 1.5

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB nimmt die Mainfranken Netze GmbH als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:

Die Stellungnahme bezieht sich auf die Versorgungsleitungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW) sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV). 
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan. 
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden. 
Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüsse bis 30 kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären. 
Die öffentlichen Verkehrswege innerhalb geschlossener Ortsanlagen müssen lt. Art. 51 (1) BayStrWG beleuchtet werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit den Sachbearbeitern der MFN in Verbindung. 
Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen. 
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.
Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten. 
Für spartenübergreifende Netzauskunft setzen Sie sich bitte rechtzeitig im Zuge der Planung und vor Baubeginn im Rahmen Ihrer Erkundigungspflicht mit unserem zentralen Kontakt planauskunft@mainfrankennetze.de in Verbindung. Ein bereits vorhandener Zugang zu unserem 24/7 Portal Netzauskunft kann hierfür ebenfalls genutzt werden.

Beschluss

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Mainfranken Netze GmbH keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung bestehen, wenn die vorhandenen Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt oder wenn erforderlich gesichert werden.
Die Hinweise zur Sicherung der bestehenden Versorgungseinrichtungen werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung, sondern das jeweilige Bauvorhaben.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Stromversorgung für Anschlüsse bis 30 kW erfolgen kann. Das Gebiet ist bereits weitgehend bebaut und es besteht nach § 34 BauGB bereits Baurecht. 
Mit dem Bebauungsplan sind keine öffentlichen Erschließungsmaßnahmen verbunden. Änderungen / Neuanlagen bezüglich der Straßenbeleuchtung ergeben sich daher nicht.
Die Hinweise zur möglichen Umverlegung von Einrichtungen und Kostenträgerschaft werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungen der Bauleitplanung sondern das Bauvorhaben.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Trinkwasserschutzes nicht betroffen sind. 
Das Gebiet ist bereits weitgehend bebaut und es besteht nach § 34 BauGB bereits Baurecht. Mit dem Bebauungsplan sind daher keine öffentlichen Erschließungsmaßnahmen verbunden, der Bebauungsplan beinhaltet auch keine Pflanzgebote im öffentlichem Raum. Bereits jetzt ist bei Baumpflanzungen die Lage von Versorgungsleitungen zu beachten. Bei Neubaumaßnahmen sind die Mainfrankennetze ggf. im Rahmen des Bauantrages zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 18:05 Uhr