Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung Privat 2 (Schreiben vom 05.04.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.07.2023 ö 1.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein zu der oben genannten Bauleitplanung:

Nach Durchsicht des im Rahmen der öffentlichen Beteiligung ausgelegten Bebauungsplans „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg" muss ich Folgendes anmerken bzw. einwenden:
Der Bebauungsplan und die darin gemachten Vorgaben wie GRZ, GFZ, Abstände etc. berücksichtigen nicht die unterschiedlichen "topographischen Gegebenheiten" und die infrastrukturelle Situation und damit die praktische Bebaubarkeit der Grundstücke (z.B. extreme Hanglagen, schmale Straße ohne Gehweg mit viel Verkehr vor dem Grundstück z.B. in der Alten Steige).
Gleiche Maßstäbe für alle Grundstücke, egal ob extrem steil oder eben, sehr verkehrsreich oder relativ verkehrsarm (z.B. Rübezahlweg / Sackgasse!) anzusetzen, ist gefährlich, da zusätzlicher Verkehr auch von den Grundstücken weg (z.B. 7 Stellplätze in der Alten Steige 13b an der Engstelle der Straße geplant) die Situation nochmals extrem verschärft und zu Gefahrensituationen führen wird.

Beschluss

Im Markt Höchberg besteht hoher Siedlungsdruck und eine hohe Wohnraumnachfrage. Der Markt Höchberg möchte dieser Nachfrage durch Innenentwicklung begegnen und damit einer weiteren Zersiedlung und Versiegelung im bislang unbebauten Außenbereich entgegenwirken. Damit können ortsnahe zusammenhängende Grünzüge wie auch landwirtschaftliche Flächen erhalten werden. In den vergangenen Jahren hat sich im Umgriff des Geltungsbereiches jedoch gezeigt, dass Nachverdichtungsprojekte grundstücksbezogen zu einem erheblichen Anstieg der Wohnungen führten und damit auch zu einer deutlichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs.
Ziel des Bebauungsplans ist, die Wohnqualität in diesem Bereich vor einer unangemessenen Nachverdichtung zu schützen und somit die Wohn- und Freiraumqualität des Areals zu bewahren. Daher beabsichtigt der Markt Höchberg mit dem Bebauungsplan eine Begrenzung der Nachverdichtung. Mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude wird der Umfang einer zusätzlichen Bebauung und damit auch der zusätzliche motorisierte Individualverkehr begrenzt. Damit trägt der Bebauungsplan auch den bestehenden schmalen Straßen im Geltungsbereich Rechnung. 
Der Bebauungsplan setzt keine Verkehrsflächen fest und trifft keine Verkehrsregelungen. Veränderungen im Straßenraum von Winterleitenweg, Alter Steige oder Rübezahlweg sind nicht Gegenstand des B-Plans.
Bezüglich der Alten Steige hat der Markt Höchberg unabhängig vom Bebauungsplanverfahren bereits begonnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu ergreifen. So wurden bereits im oberen Bereich versetzt Parkplätze markiert. Weitere konkret geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen sind:
  • die Fortsetzung der markierten, versetzt angeordneten Stellplätze bis zum Greinbergweg
  • das Anbringen einer Beschilderung der Engstelle in Absprache mit der Polizei (bereits bestellt, sie werden nach Lieferung umgehend montiert).
Die Straßenbaumaßnahmen für die Ausweichstelle sind vom Baufortschritt der privaten Baustelle abhängig und daher zeitlich noch nicht absehbar.
Zunächst soll geprüft werden, inwieweit diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen können. Wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt, wäre auch der Einbau von sog. „Berliner Kissen“ möglich. Diese führen jedoch erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen der Anwohner aufgrund der entstehenden Geräusche. Der Einbau muss daher gut abgewogen werden. 
Die vorliegenden beengten Straßenräume sind im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans anzutreffen, daher sind einheitliche Festsetzungen sachgerecht. In einer Sackstraße ist das Verkehrsaufkommen geringer, da es dort nur den unmittelbaren Anliegerverkehr gibt. 
Der Markt Höchberg ist der Auffassung, dass er mit der Aufstellung des Bebauungsplans und den getroffenen Festsetzungen den geäußerten Bedenken - soweit dies im Rahmen des Bebauungsplans möglich ist - Rechnung trägt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 18:05 Uhr