Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung Privat 3 (Schreiben vom 05.04.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.07.2023 ö 1.11

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein zu der oben genannten Bauleitplanung:

Gerne entspreche ich der Aufforderung nach Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan „Winterleitenweg-Alte Steige-Rübezahlweg".
Die Marktgemeinde Höchberg präsentiert sich stolz mit einer bürgernahen und freundlichen Verwaltung. Fakt: Seit zehn Jahren weisen Anwohner der betroffenen Straßen auf die prekäre Verkehrssituation hin - ohne dass eine Maßnahme getroffen, zumindest versucht worden wäre. Lapidare Antwort:" Wir (?) kennen die Situation."
Die Erschließung, Verdichtung weiterer Bebauung bis ins Gewerbegebiet ließ den einstigen „Hohlweg" Alte Steige zur Verkehrsachse parallel zur Hauptstraße mutieren - ohne verkehrsregulierende Maßnahme. Fazit: Verlust der Wohn-  = Lebensqualität der Anwohner.
Als ehemaliger Volksschullehrer in Höchberg galt in meinem Beruf die Maxime: „Fehler korrigieren - besser: vermeiden." Im Bauamt erfuhr ich, die Genehmigung des Mehrfamilienprojektes Alte Steige Nr. 10 sei ein Fehler gewesen, jedoch habe man aufgrund eines fehlenden Bebauungsplanes weitere Großprojekte in der Alten Steige als Konsequenz genehmigen müssen.
Eine „Logik", der ich mich nicht anzuschließen vermag.
Jeder Baum ist wichtig!" „Ökosystem in Gefahr!" etc.......Die Liste der Ziele der Stadtplanung Wegner ist lang, klingt überzeugend; die „Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs" wecken geradezu den Anschein von „Naturschutz". Die sog. „Schutzgutbetrachtung" unter Pkt. 7 der Planung kommt unter allen Aspekten zum Prädikat „nicht erheblich" - ungemein „beruhigend".....(wirklich?)
Das" fachliche Gutachten" (?) zum Thema „Artenschutz" unter Pkt. 9 täuscht einen schonenden, verantwortungsvollen Umgang mit Flora und Fauna vor - wobei gar keine schutzbedürftige Artenvielfalt vorhanden sei. Wer seine Kindheit in Höchberg verbracht hat, das zu betrachtende Areal kennt, kommt zu einem völlig anderen Ergebnis: Aussterben heimischer Pflanzen und Tiere (Orchideen, Echsen, Nachtigall...)
„Was weg ist, ist weg...."
Jedes Terrain hat seine spezifische Eigenart, die in seine Beurteilung zur Bebauung einfließen muss! Eine Abstimmung im Bauausschuss auf der bloßen Grundlage eines Lageplans reicht nicht aus, vor allem dann nicht, wenn es sich um einen "Flaschenhals" wie in der Alten Steige dreht! Als Mandatsträger der Bürger muss ich wissen und sehen, worüber ich entscheide.
im Übrigen finde ich es schade, dass Höchberg sein charakteristisches Ortsbild verloren hat, ein x-beliebiger Trabanten-Vorort Würzburgs geworden ist - viele, zu viele(?) historische Bauten und Naturschönheiten gingen verloren.
In völliger Übereinstimmung mit Ihnen, sehr geehrter Herr Knahn, schließe ich mich Ihrem Schlusssatz des Vorwortes im Jahresbericht 2022 an, „dass jeder in dieser Gesellschaft Verantwortung übernehmen muss, weil wir die 1. Generation sind, die das ganze Ausmaß dieser Krisen erlebt und überblickt - und weil wir diejenigen sind, die sie ändern und aufhalten können" (Zitatende).
Ergo: Frisch ans Werk!

Beschluss

Im Markt Höchberg besteht hoher Siedlungsdruck und eine hohe Wohnraumnachfrage. Der Markt Höchberg möchte dieser Nachfrage durch Innenentwicklung begegnen und damit einer weiteren Zersiedlung und Versiegelung im bislang unbebauten Außenbereich entgegenwirken. Damit können ortsnahe zusammenhängende Grünzüge wie auch landwirtschaftliche Flächen erhalten werden. In den vergangenen Jahren hat sich im Umgriff des Geltungsbereiches jedoch gezeigt, dass Nachverdichtungsprojekte grundstücksbezogen zu einem erheblichen Anstieg der Wohnungen führten und damit auch zu einer deutlichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs.
Ziel des Bebauungsplans ist, die Wohnqualität in diesem Bereich vor einer unangemessenen Nachverdichtung zu schützen und somit die Wohn- und Freiraumqualität des Areals zu bewahren. Daher beabsichtigt der Markt Höchberg mit dem Bebauungsplan eine Begrenzung der Nachverdichtung. Mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude wird der Umfang einer zusätzlichen Bebauung und damit auch der zusätzliche motorisierte Individualverkehr begrenzt. Damit trägt der Bebauungsplan auch den bestehenden schmalen Straßen im Geltungsbereich Rechnung. 
Der Bebauungsplan setzt keine Verkehrsflächen fest und trifft keine Verkehrsregelungen. Veränderungen im Straßenraum von Winterleitenweg, Alter Steige oder Rübezahlweg sind nicht Gegenstand des B-Plans.
Bezüglich der Alten Steige hat der Markt Höchberg unabhängig vom Bebauungsplanverfahren bereits begonnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu ergreifen. So wurden bereits im oberen Bereich versetzt Parkplätze markiert. Weitere konkret geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen sind:
  • die Fortsetzung der markierten, versetzt angeordneten Stellplätze bis zum Greinbergweg
  • das Anbringen einer Beschilderung der Engstelle in Absprache mit der Polizei (bereits bestellt, sie werden nach Lieferung umgehend montiert).
Die Straßenbaumaßnahmen für die Ausweichstelle sind vom Baufortschritt der privaten Baustelle abhängig und daher zeitlich noch nicht absehbar.
Zunächst soll geprüft werden, inwieweit diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen können. Wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt, wäre auch der Einbau von sog. „Berliner Kissen“ möglich. Diese führen jedoch erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen der Anwohner aufgrund der entstehenden Geräusche. Der Einbau muss daher gut abgewogen werden. 
Die vorliegenden beengten Straßenräume sind im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans anzutreffen, daher sind einheitliche Festsetzungen sachgerecht. In einer Sackstraße ist das Verkehrsaufkommen geringer, da es dort nur den unmittelbaren Anliegerverkehr gibt. 
Der Markt Höchberg ist der Auffassung, dass er mit der Aufstellung des Bebauungsplans und den getroffenen Festsetzungen den geäußerten Bedenken - soweit dies im Rahmen des Bebauungsplans möglich ist - Rechnung trägt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 18:05 Uhr