Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ I Würdigung der Stellungnahme und Abwägung Privat 4 (Niederschrift vom 31.03.2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.07.2023 ö 1.12

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein zu der oben genannten Bauleitplanung:

Freitag, den 31.03.2023, sprach Herr XXXXX im Rathaus des Marktes Höchberg persönlich vor und machte von seinem Recht der Abgabe einer Stellungnahme während des Auslegungszeitraumes, gebrauch. Er ist selbst Anwohner innerhalb des Geltungsbereiches und zweifelt die Leistungsfähigkeit der Alten Steige für weitere „große" Bebauungen und ein daraus resultierendes Mehraufkommen an Fahrzeugen an.
Ihm wurde der Hintergrund für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erläutert. Ziel ist es, die gewollte und nicht verbotene Nachverdichtung zu regulieren, um u. a. die Problematik der Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Er wünscht sich insgesamt eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Alte Steige. Aktuell erstellt der Markt Höchberg, zusammen mit dem Planungsbüro Wegner, ein Verkehrskonzept für das gesamte Gemeindegebiet. Ziel ist es punktuelle Probleme in einem gesamtheitlichen Konzept zu umfassen und miteinander zu lösen. 

Beschluss

Im Markt Höchberg besteht hoher Siedlungsdruck und eine hohe Wohnraumnachfrage. Der Markt Höchberg möchte dieser Nachfrage durch Innenentwicklung begegnen und damit einer weiteren Zersiedlung und Versiegelung im bislang unbebauten Außenbereich entgegenwirken. Damit können ortsnahe zusammenhängende Grünzüge wie auch landwirtschaftliche Flächen erhalten werden. In den vergangenen Jahren hat sich im Umgriff des Geltungsbereiches jedoch gezeigt, dass Nachverdichtungsprojekte grundstücksbezogen zu einem erheblichen Anstieg der Wohnungen führten und damit auch zu einer deutlichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs.
Ziel des Bebauungsplans ist, die Wohnqualität in diesem Bereich vor einer unangemessenen Nachverdichtung zu schützen und somit die Wohn- und Freiraumqualität des Areals zu bewahren. Daher beabsichtigt der Markt Höchberg mit dem Bebauungsplan eine Begrenzung der Nachverdichtung. Mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude wird der Umfang einer zusätzlichen Bebauung und damit auch der zusätzliche motorisierte Individualverkehr begrenzt. Damit trägt der Bebauungsplan auch den bestehenden schmalen Straßen im Geltungsbereich Rechnung. 
Der Bebauungsplan setzt keine Verkehrsflächen fest und trifft keine Verkehrsregelungen. Veränderungen im Straßenraum von Winterleitenweg, Alter Steige oder Rübezahlweg sind nicht Gegenstand des B-Plans.
Bezüglich der Alten Steige hat der Markt Höchberg unabhängig vom Bebauungsplanverfahren bereits begonnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation zu ergreifen. So wurden bereits im oberen Bereich versetzt Parkplätze markiert. Weitere konkret geplante bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen sind:
  • die Fortsetzung der markierten, versetzt angeordneten Stellplätze bis zum Greinbergweg
  • das Anbringen einer Beschilderung der Engstelle in Absprache mit der Polizei (bereits bestellt, sie werden nach Lieferung umgehend montiert).
Die Straßenbaumaßnahmen für die Ausweichstelle sind vom Baufortschritt der privaten Baustelle abhängig und daher zeitlich noch nicht absehbar.
Zunächst soll geprüft werden, inwieweit diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen können. Wenn der gewünschte Erfolg ausbleibt, wäre auch der Einbau von sog. „Berliner Kissen“ möglich. Diese führen jedoch erfahrungsgemäß zu Beeinträchtigungen der Anwohner aufgrund der entstehenden Geräusche. Der Einbau muss daher gut abgewogen werden. 
Der Markt Höchberg ist der Auffassung, dass er mit der Aufstellung des Bebauungsplans und den getroffenen Festsetzungen den geäußerten Bedenken - soweit dies im Rahmen des Bebauungsplans möglich ist - Rechnung trägt.

Die Anregungen des Bürgers wurden im Gespräch mit dem Bauamt besprochen und die Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans wurden vermittelt.

Weitergehende private Belange des Bürgers sind im Zuge der Bauleitplanung nicht erkennbar. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 18:05 Uhr