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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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0.6000.6555
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150.000 €
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Hoheitliche Aufgabe
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Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB nimmt die Mainfranken Netze GmbH als Träger öffentlicher Belange zu der oben genannten Bauleitplanung wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die Versorgungsleitungen der Mainfranken Netze GmbH (MFN), Stadtwerke Würzburg AG (STW) sowie der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV).
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen den genannten Bebauungsplan.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die bestehenden Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigt und falls erforderlich gesichert werden.
Die Versorgung mit Strom für Netzanschlüsse bis 30 kW kann aus dem bestehenden Netz erfolgen. Anschlüsse größerer Leistung sind gesondert mit uns zu klären.
Entstehen im Bereich der Baumaßnahme öffentliche Verkehrswege innerhalb geschlossener Ortsanlagen, sind diese lt. Art. 51 (1) BayStrWG zu beleuchten.
Sollten Umverlegungen von Versorgungseinrichtungen erforderlich werden, so regelt sich die Kostenträgerschaft nach dem Verursacherprinzip, sofern nicht andere vertragliche Regelungen bestehen.
Die Belange des Trinkwasserschutzes der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH sind nicht betroffen.
Bei einer Bepflanzung muss darauf geachtet werden, dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher einen Mindestabstand von 2,5 m zu unseren bestehenden Versorgungsleitungen haben. Grundsätzlich sind hierbei die Festlegungen der DIN 18920 sowie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125, G 462 und W 403 einzuhalten.
Für spartenübergreifende Netzauskunft setzen Sie sich bitte rechtzeitig im Zuge der Planung und vor Baubeginn im Rahmen Ihrer Erkundigungspflicht mit unserem zentralen Kontakt planauskunft@mainfrankennetze.de in Verbindung.
Ein bereits vorhandener Zugang zu unserem 24/7 Portal Netzauskunft kann hierfür ebenfalls genutzt werden.