Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) I Bauleitplanung BPlan "Würzburger Straße - 2. Abschnitt" I Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 18.07.2023 ö 2.10

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
0.6000.6555
150.000 €
Hoheitliche Aufgabe

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Einwendungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Würzburger Straße – 2. Abschnitt“ vorgetragen. Aufgrund der geänderten Festsetzung im Bebauungsplan „Winterleitenweg / Alte Steige / Rübezahlweg“ wurde der Bebauungsplan „Würzburger Straße – 2. Abschnitt“ angepasst. Die geänderten Festsetzungen werden in der heutigen Sitzung vorgestellt. Seitens des Marktes Höchberg kann der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss

Die Planung ist wie Folgt zu ergänzen:

Neu errichtete Flachdächer und geneigte Dächer mit einer Neigung bis 10° sind auf einem Flächenanteil von 80% zwingend zu begrünen. Zu verwenden ist mindestens eine Extensivbegrünung bestehend aus naturnaher Vegetation mit einer Substratstärke von mindestens 10 cm. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu unterhalten.
Ausgenommen sind die Flächen von dem Aufenthalt dienenden begehbaren Dachterrassen und technisch notwendige Dachaufbauten.
Bei aufgeständerter Ausführung der Photovoltaik- und Solarmodule sind diese unter und zwischen den Modulen zu begrünen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Würzburger Straße – 2. Abschnitt“ mit den beschlossenen Änderungen, in der Fassung vom 18.07.2023 mit Begründung und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsbüro Wegner mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2023 18:05 Uhr