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HH-Ansatz
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Aufgabenart
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Haushaltsrechtlich nicht relevant.
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Erläuterung:
Es wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück Arbeiten im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche ausgeführt wurden.
Nach einer Ortseinsicht durch das Landratsamt Würzburg, wurden die Arbeiten hierfür eingestellt.
Beratung:
Der Bauwerber wird am 12.07.2023 mit der Genehmigungsbehörde die hier möglichen Baumaßnahmen besprechen und hierfür einen Befreiungsantrag stellen.
Der Antrag wird dem Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung bekannt gegeben.
Änderungsgenehmigung:
1.
Umgestaltung der Zugangssituation durch Einbringen von Stützmauern, die zur statischen Unterfangung der neuen Stellplatzsituation notwendig sind.
2.
Neugestaltung der bestehenden Terrassenanlage, welche direkt im Norden an das Wohnhaus angrenzt, durch Einbringen einer Stützmauer, die zur statischen Unterfangung der Terrasse sowie des Balkons im Obergeschoss notwendig ist.
3.
Terrassierung der privaten Grünfläche durch Einbringen von Stützmauern, die das natürliche Gelände lediglich geringfügig ändern, jedoch zur Kultivierung und Erschließung des Grundstücks im Norden, außerhalb der Grenzen des Bebauungsplans notwendig sind.
Das Schreiben des Architekten vom 13.07.2023 sowie der Gesprächsvermerk mit der unteren Naturschutzbehörde vom 22.06.2023 wird dem Bau-und Umweltausschuss bekannt gegeben.
Herr Heinle von der unteren Naturschutzbehörde gibt am 22.06.2023 folgende Stellungnahme:
„Wenn die mit Blockmauern abgestützte und aufgefüllte Fläche weiterhin wie im Bebauungsplan als private Grünflächen angelegt und genutzt wird und die Eingrünung des Baugrundstücks durch Gehölzbestand auf der unterliegenden Grünfläche gewährleistet ist, bestehen hier seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine fachlichen Einwände gegen die eingebrachten Blocksatzmauern und Geländeveränderungen. Die eingebauten Blocksatzmauern werden als Sonderhabitate von Tierarten bewertet.
Die privaten Grünflächen sollen von Gebäuden und weiteren baulichen Anlagen (Ausnahme: Zaun / Absturzsicherung) freigehalten werden.“
Für den Bauantrag sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich:
- Erhaltungsgebot
- Geländeverlauf
- Private Grünfläche
- Überschreitung der GRZ II von zulässigen 0,525 auf 0,544, die GRZ 1 für Gebäude von zulässigen 0,35 auf geplanten 0,296 ist eingehalten.