Antrag auf Vorbescheid Nr. 2023-037; Neubau (Erweiterung) einer Wohnanlage mit Tiefgarage in Würzburg - Höchberg, Forstäcker, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 629, Hans-Sachs-Straße, Bebauungsplan "Forstäcker - 4. Änderung", § 30 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschusssitzung, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Bau- und Umweltausschusssitzung 17.10.2023 ö 1.3

Sachverhalt

HH-Stelle
HH-Ansatz
Aufgabenart
Haushaltsrechtlich nicht relevant.€

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Erläuterung:

Der Antragsteller möchte die bestehende Wohnanlage (Hochhäuser) und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 629 erweitern. Die im Bebauungsplan von 1975 und geändert am 1978 bereits geplante Wohnanlage soll dem heutigen Standard angepasst werden. 

Beratung:

Der Bauherr stellt hierfür einen Antrag auf Vorbescheid und verschiedene Einzelfragen für die dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan.

1. Wird einem Antrag auf Befreiung des Bebauungsplans von 1975 hinsichtlich der Überschreitung der GFZ von 1,2 auf 1,76, um ca. 0,56 zugestimmt? 
2. Wird einem Antrag auf Befreiung einer nicht Errichtung des im Bebauungsplan von 1975 geforderten Maschendrahtzauns zum Wald zugestimmt? 
3. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgelegten Oberkante der Kellerdecke zur Oberkante fertigen Gelände von 15 cm auf 80 cm zugestimmt? 
4. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Gesamtlänge von Hausgruppen mit 100 m auf 103,5 m zugestimmt? 
5. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baumbepflanzung zugestimmt? 
6. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baugrenze für Tiefgaragen zugestimmt? Die Garage soll bis unter das Wohngebäude geführt werden (bestehende Tiefgarage soll erweitert werden).
7. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten, gestaffelten Geschossigkeit insoweit zugestimmt, dass die Teile der höheren Gebäude auch in Bereiche mit niedrigerer Bebauung geführt werden?
8. Wird einem Antrag auf Befreiung der im Bebauungsplan von 1978 festgesetzten Baugrenze zum Wald hin mit 15,50 m, reduziert um 3,5 m, auf geplant gesamt 12,00 m zugestimmt? 
9. Wird einem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vom 01.01.2016 hinsichtlich der Größe der Stellplätze von 2,60x5,50 m auf 2,50x5,00 m im Bereich der alten Tiefgarage (Stellplätze, die bereits damals errichtet wurden und nun gezählt werden können) zugestimmt? 
10. Wird einem Antrag auf Abweichung der Stellplatzsatzung vom 01.01.2016 hinsichtlich der geforderten 2 Stellplätze je Wohneinheit auf 1 Stellplatz je Wohneinheit zugestimmt, wenn dafür ein entsprechendes Mobilitätskonzept vorgelegt wird? Schaffung von 2 Carsharingparkplätze, 3 Stellplätze für Lastenräder mit E-Ladestation, Verbessertes Fahrradparken: 30 Stellplätze überdacht mit Lademöglichkeit. Hierzu würde ein individuelles Mobilitätskonzept erstellt werden (siehe Beispiel in der Anlage). 

Beschluss

Dem Antrag und den erforderlichen Befreiungen zu den Punkten 1-9 wird zugestimmt.

Hinsichtlich des Mobilitätskonzeptes (Frage 10) wird der Bauwerber aufgefordert, im Vorfeld zum Bauantrag dem Markt Höchberg ein Mobilitätskonzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.10.2023 10:48 Uhr